Niederwalgern-Wenkbach

Zerstörung des Grünkorridors zwischen VSG und Bergland durch Logistikhalle
In dem oben gezeigten Randbereich des VSG "Lahntal zwischen Marburg und Gießen" in gerade einmal 500 m vom Kernbiotop, den Martinsweihern und 100 m von einer Braunkehlchen- und Wachtelkönig-Fläche waren noch während der Bauarbeiten Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche und Goldammer. Der Erhalt der ökologischen Funktionalität dieses Trittsteins in der Vernetzung zwischen VSG und westlich mit dem Nikolausberg anschließendem Hügelland ist eines der Kernanliegen der MIO-Ortsgruppe. Am 10.07.2020 waren beispielsweise 42 Kiebitze auf einem abgeernteten Kornfeld unmittelbar westlich der Logistikhalle. Freihalten von Bebauung und Anreicherung der Feldflur mit Blühstreifen und Hecken ist die Beste Lösung. Aber auch bereits durch natur- und vogelverträgliches Bauen mit Dachbegrünung, Anlage von Teichen und Blühstreifen zwischen den Gebäuden usw. kann viel gewonnen werden. Leider ist bei Halle 1 und den sehr großzügigen LKW Park- und Rangierflächen derzeit solches nicht ersichtlich. Das gegenüber dem Bahnhof Niederwalgern im Anschluß an die Bestands-Wohnbebauung neu angelegte Regenrückhaltebecken ist dagegen schon eine ornithologische Aufwertung. Allerdings ist der Hochwasserschutz nicht gewährleistet, da der Abfluß unter Straßen- und Bahndamm hindurch nicht freigehalten wird. Bei Starkregen wird es das Wasser durch die jeweiligen Regenabflüsse in die beiden südlich anschließenden Nachbargrundstücke hereindrücken. Diese Unterliegerthematik war Gegenstand einer ebenfalls von MIO e. V. finanzierten Nachbarschaftsklage. Vogelschutz und Nachbarschutz liefen hier interessengleich parallel. 
Verwüstung um die Grillhütte Wenkbach am 10.02.2019 im Zuge der Bauarbeiten für das Regenwasserrückhaltebecken. Diesen Bereich hatte der Heimatverein zuvor in mühevoller Arbeit zu einem kleinen Idyll aufgebaut und entwickelt.
Das Regenwasserrückhaltebecken war erforderlich geworden, weil Depro-Kautetzky mit den Herren Wolfgang Schratz, Michael Deuker nebst Bürgermeister, Landrätin und Regierungspräsidium ihre Logistikhalle ausgerechnet im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Wenkbachs bauen wollte.
Nach § 79 Wasserhaushaltsgesetz ist Bauen und Planen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet verboten. Wenn nun dennoch eine Befreiung erteilt wird, müssen erst die als Ausgleich erforderlichen Wasserrückhalte- und Auffangkapazitäten funktional sein und dann darf mit dem Bau des eigentlichen Vorhabens begonnen werden. Hier war diese Reihenfolge umgekehrt und die Genehmigungen wurden auch erst erteilt, als bereits die Bauarbeiten an der Logistikhalle begonnen hatten und dadurch bereits etwa die Hälfte der Rückhaltekapazität verloren war.
Share by: