Wespenbussard Linsingen 16.08.2020 Waldrand Nordwest R. Allmeroth (man beachte die Mauserlücken links am Schwanz und bds. an den Unterarmen)
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Die Stadt Marburg kassierte am 06.08.2020 Klatsche vom VG Gießen zugunsten von MIO e. V. - Umweltinformation muß gegen den Willen der Stadt Marburg herausgegeben werden. Näheres siehe "Tätigkeiten" ---> "Einholung von Umweltinformationen".
Highlight aus einem Schreiben von MIO e. V. im o.g. Verfahren:
"Beim von der Stadt Marburg vorgebrachten Begriff der „Bodenbevorratung“ mussten mein Umfeld und ich uns spontan kaputtlachen und an Till Eulenspiegel denken, der sich sitzend auf einer Ladung eigenen Bodens durchs Land karren ließ, nachdem ihm der Landesherr das Betreten seines Bodens verboten hatte. Man fragt sich, welchen „Boden“ die Stadt Marburg denn bevorraten möchte, ob etwa Löß- Schluff- Mergel- oder Torfboden? Die kann ihren Boden doch im Stadtverordnetensitzungssaal bevorraten. Der steht seuchenbedingt sowieso gerade leer. Ihre 100 Bodenpunkte hat sich die Stadt verdient."
Diese Worte gewinnen Aktualität im Lichte der jügsten Beschlussvorlage VO/7444/2020 der StVV "Strategie für eine nachhaltige Bodennutzungspolitik in Marburg". Dieser erneute Ausflusses der grün-fossilen Ideologie der baulichen Nachverdichtung bis zum Anschlag versteigt sich sogar zu der Forderung, die Eigentümer von Baulücken zu deren Bebauung zu zwingen. In der Tat liefert § 176 BauGB eine Rechtsgrundlage für solch einen enteignungsgleichen Eingriff. Dieses Ansinnen wird von SPD, BfM, CDU und Grünen unterstützt. Für die scheinen offenbar auf 40°C aufgeheizte, verlärmte Betonschluchten der Inbegriff von Wohnidylle zu sein und jeder Baum und jede Grünfläche diese zu stören. Womit semantisch der Begriff "Boden" bereits durchtränkt wurde, daran mag man gar nicht denken. "Fläche" tut es doch auch.
Ebenfalls neu unter "Veröffentlichungen" ---> "Stellungnahmen" Genehmigungsbescheid zum WP Wetzlar-Blasbach vom 05.08.2020, welcher sich immerhin eingehend mit der Stellungnahme von MIO e. V. auseinandersetzt. (A. M.)
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