Stadt Marburg verkauft ihre Bürger mehr denn je für dumm und schreitet im Bereich demokratische Teilhabe der Bürger weiter zurück.
(AM) Vor wenigen Tagen hat die Stadt Marburg auf einen neuen Internetauftritt umgestellt. Derzeit sind die Beschlussvorlagen für die kommenden Sitzungen des Stadtparlamentes und seiner Ausschüsse aus diesem neuen Auftritt heraus nicht öffentlich einsehbar, nur noch die jeweiligen Überschriften als Tagesordnungspunkte.
Sollte sich dieser Zustand nicht als temporäre Informatik-Panne erweisen, sondern als gewollt verfestigen, wäre jeglicher demokratischer Meinungsbildung zu den konkret in den Beschlussvorlagen unterbreiteten Inhalten und der konkreten Ausformulierung der Boden entzogen.
Einen Vorgeschmack auf solche Zustände lieferte schon die Weigerung in 2024, das Rechtsgutachten jenes Wiesbadener Professors zur Unzulässigkeit des Move35-Bürgerbegehrens herauszurücken. Dies verkannte völlig das Prinzips Bürgerbegehren. Es ist ja von vorneherein öffentlich und direktdemokratisch und so selbstverständlich auch das Verfahren seiner Behandlung seitens der Stadt und Stadtverordneten-versammlung.
Über den alten Internetauftritt sind die Inhalte weiterhin verfügbar, Stand 19.02.2025, über folgende Links
Veranstaltungshinweis
Mi. 12.02.2025 17h30, in der Fridericiana, Lutherstraße 2, 35037 Marburg (Straße zum Schloß hoch und oben auf dem Hochplateau Einmündung Sandweg das erste Haus links),
hält Tom Kirschey, Leiter der Bundesstelle "Kompetenzzentrum für natürlichen Klimaschutz",
einen Vortrag zur Bedeutung der Moore, nebst Möglichkeiten und Effekten der Wiedervernässung. Bereits vor einigen Monaten wusste der renommierte Herpetologe Tom Kirschey durch einen Vortrag über Frösche auf Java - einschließlich dreier von ihm selbst erst jüngst mitentdeckter Arten - zu begeistern. Die Teilnahme ist kostenlos.
(09.12.2024, am) Das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kiesgrube zwischen Wenkbach und Argenstein im Bereich südlich der K62 (Wenkbach-Argenstein) und nördlich der K60 (Wenkbach-Roth) geht in die heiße Phase: Die Offenlegung und Frist für Stellungnahmen läuft vom 10.12.2024 bis 17.02.2025 (letzter Tag, 24h). Das Auslegungsmaterial soll hier: https://www.uvp-verbund.de/portal/ zum download bereitstehen. Bekanntmachungen erfolgten heute im Staatsanzeiger und offenbar in der Gemeinde Weimar.
Die Abbaufläche soll 43,05 ha groß werden, im Entwurf zum Regionalplan 2022 waren noch 57,3 ha vorgesehen. Offenbar hatte die damalige Stellungnahme von MIO e. V. - grüner download-button unten - gewissen Erfolg.
Ohne Ertüchtigung der Lahn- und Allnadeiche, Freihalten der Allna-Brücken und Unterführungen von Erdablagerungen und Bewuchs, sowie Vergrößerung des Retentionsraumes durch Öffnung des Rother Polders und vor allem ein ansatzweise vernünftiges Prognose- und online-Pegel gesteuertes Fahren der Schleuse Schönbach, hinreichend flache Böschungswinkel, vollständige Eindeichung der Kiesgrube selbst und Mindestabstand zur Bebauung (Wohnhäuser, Main-Weser-Bahn etc.) ist so ein Vorhaben schlicht als gemeingefährlich einzustufen, vor dem Hintergrund des über 350 m fortgepflanzten Böschungsrutschens nach Hochwassereinbruch in die Kiesgrube Erftstadt-Blessem am 14./15.07.2021.
(11.07.2024) Der Ortsbeirat Dagobertshausen war nunmehr auch zugegebenermaßen beschlussunfähig, nachdem er dies schon unzählige male vorher wegen Befangenheit war. Bei den vielen Bausachen in Zusammenhang mit der ausufernden Freizeitindustrie hatte schon in den vergangenen 15 Jahren häufiger wenigstens eines der 3 Mitglieder Interessenkonflikte im Sinne der HGO. Dies wurde freilich regelmäßig geflissentlich bei Seite gewischt. Nicht zuletzt galt dies für den Vorgänger des letzten Ortsvorstehers, der zugleich Voreigentümer der überplanten und bebauten Flächen war. Sowohl im Stadtparlament als auch im Ortsbeirat stimmte er regelmäßig mit. Durch Rücktritt bzw. Verzichtserklärung auch des letzten Kandidaten des Wahlvorschlages "Stadteilinitiative Dagobertshausen" wurde vor einigen Tagen die Mindestzahl von drei Mitgliedern unterschritten. Aus unerfindlichen Gründen ist der sehr schöne jüngste Artikel hierzu auf den Seiten der Lokalpresse nicht mehr online verfügbar. Lediglich in der Print- und E-paper Ausgabe vom Freitag den 12.07.2024 findet sich eine gegenüber dem online-Original vom 09.07.2024 17:09 leicht veränderte Version. "Belastungen durch die Freizeiteinrichtungen...die durch X errichtet wurden" wurde in "-vermeintlichen oder tatsächlichen - Belastungen durch die Freizeiteinrichtungen...die durch X hervorgerufen wurden" abgemildert. Die Information um die Identität von Bauherrin und Lärmverursacherin geht so unter.
https://epaper.op-marburg.de/epaper/op-marburgostkreis-2024-07-12-epa-97728/?page=p948538&interactivelayer=4727984
Dass die zurückgetretene Schriftführerin ihrem eigenen Protokoll nach Änderungen durch die beiden Kollegen widersprochen habe, ist schon semantisch ein "angeschwärzter Schimmel". Man kann ihr und der Stadteilinitiative nur attestieren: "bien joué".
Um solche Delikatessen wirklich warm und küchenfrisch verfolgen zu können, ist ein Abonnement der Oberhessischen Presse nur wärmstens zu empfehlen. Nur in der Lokalkalpresse dringt man zu den unverfälschten Begebenheiten durch - in der überregionalen Presse findet sich gewöhnlich nach weiteren Glättungsschritten ein viel engeres Spektrum der medialen Abdeckung bei geringerer Recherchetiefe.
Auch in puncto Wissenschaftsjournalismus braucht sich die Oberhessische Presse nicht zu verstecken, es kommt die geballte Fachkompetenz der Philipps-Universität im Originalton zu Wort.
(07.07.2024) Die Bürgerinitiative "Kein Görzhausen IV" hat seit einigen Tagen einen sehr schönen Web-Auftritt hier:
Dramatische schöne Natur- und Landschaftsfotos gibt es auf der seit ca. 2 Jahren bestehenden Seite "Magisches Marburg":
(26.06.2024 von Andreas Matusch) Dynamische Stromtarife für den Letztverbraucher
Sinn und Chancen
Echte dynamisch Stromtarife erfassen über intelligente Messsysteme (Smartmeter) den Verbrauch 15-minutenscharf und rechnen stundenweise variable Preise ab. Dies gibt Letztverbrau-chern die Chance, ihre Verbräuche aus Hochpreisphasen heraus zu verlagern. Durch gezielte Kappung von Preisspitzen an den Strombörsen werden echt CO2 eingespart, Volatilität und aufgesetzte Spekulation gedämpft und die Versorgungssicherheit erhöht. Denn die Preisspitzen entstehen während der Versorgungsengpässe bei hoher Stromnachfrage und niedrigem Angebot an Wind- und Solarstrom. Insbesondere sind dies kalte Dunkelflauten im Winter, sowie die Zeiträume 6h-9h und 19h-22h an windstillen Sommersonnentagen. Eindrücklich waren die Schwankungen etwa am Mittwoch den 26.06.2024 mit Netto Börsenpreisen im Vortagshandel – EPEX Spot day-ahead – von 23,5 ct/KWh von 1-2h, 232,6 ct/KWh von 6-7h, -0,002 ct/KWh von 13-14h und 179,6 ct/KWh von 20-21h (vgl. https://www.epexspot.com/en/market-data und www.energy-charts.de). Aufgrund eines Fehlers im Börsencomputer waren im Vortagshandel (day ahead auction) an der EPEX-Spot die Auktionen in den Teilnehmerländern entkoppelt und kein länderpbergreifender Handel möglich. Dementsprechend floss auch physikalisch kaum Strom über die Landesgrenzen, innerhalb Deutschland wurden die letzten Reservekraftwerke angefahren und es kam örtlich zu Stromausfällen, wie z.B. in Jülich gegen 9h. Ein Fehler in der eigentlich virtuellen Welt des Börsenstromhandels fraß sich in die reale Welt durch. Murphys law schlägt noch drastischer durch, als es die phantasievollsten Saboteure aushecken können. Es fehlte hier offensichtlich am kurzen Draht zwischen französischen und deutschen Disponenten in den Schaltzentralen und auch am Wissen über Arbeitnehmerrechte in Notstands- und Nothilfesituationen. Offensichtlich wollte niemand Verantwortung übernehmen. Solche Mitarbeiter brauchen offensichtlich mindestens denselbem Kündigungsschutz wie Betriebsräte und sind gegenüber D&O Haftungsrisiken pflichtzuversichern, wie bei Geschäftsführern auch üblich. Jedenfalls sollten sie von ihren Rechten aus dem Hinweisgeber-schutzgesetz und der EU-Whistleblower-Schutzrichtlinie Gebrauch machen. Für die durch den Stromausfall Geschädigten dürfte es unmöglich sein, im Einzelfall den ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen und noch einer konkret handelnden oder unterlassenden Person zuzuordnen. Was in Wirklichkeit Organisationsversagen ist, wird dann unter höherer Gewalt verbucht.
* * * * * * * * * * * * * Veranstaltungshinweis * * * * * * * * * * * * * * * *
Das "Marburger Institut für Ornithologie und Ökologie e.V." lädt zu einem Vortrag am Freitag, 28.06.2024, um 19.00 Uhr in der "Fridericiana", Lutherstraße 22, (Straße zum Schloss und oben auf dem Hochplateau angekommen links in den Sandweg, erstes Haus links) in Marburg ein.
Mit über 130 Millionen Einwohnern ist die Insel Java in Indonesien eine der am dichtesten besiedelten Regionen der Welt. Die zu den
Sundainseln nahe des Äquators gehörende Insel weist eine erstaunliche Diversität von Amphibienarten auf. Deren Erforschungsgeschichte begann vor ungefähr 200 Jahren durch eine erste Expedition in kolonialem Auftrag, an der auch ein gebürtiger Hesse beteiligt war.
Der Referent stellt die Amphibienarten der Insel Java und ihre Erfolgsgeschichte vor und beschäftigt sich kritisch mit den Folgen
kolonialer Naturforschung. Mit Initiativen der letzten Jahre, das postkoloniale Trauma zu überwinden, schließt der Vortrag.
*Infos zum Vortragenden:*
Der Herpetologe Tom Kirschey leitete 10 Jahre das Team "Internationaler Moorschutz" in Südostasien der NABU Bundesgeschäftsstelle und verbrachte dienstlich etliche Monate in Indonesien, unter anderem um Regenwaldschutzprojekte auf Sumatra und Java zu betreuen und zu koordinieren. Er ist zudem Coautor eines 2021 erschienenen Bildbandes über die Amphibien von Java.
Seit April 2023 leitet er das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz in Berlin.
(17.06.2024 von Andreas Matusch)
Neuste Entwicklungen zur Energiewende und Jahresrückblick Strom 2023
Am Sonntag den 09.06.2024 fanden - in der Berichterstattung recht wenig beachtet - auch 7 Bürgerentscheide über Windkraft statt. In Kiedrich bei Wiesbaden stimmten 58,7%, in Vöhringen bei Neu-Ulm 66,5% gegen Windkraft auf Gemeindegrundstücken, in Lauf im Schwarzwald und Weil der Stadt jeweils 64% dafür. In Wachenroth nördlich der A3 zwischen Würzburg und Erlangen stimmten mit 23 Stimmen Mehrheit 51% für ein Windrad auf Gemeindegrund als Teil eines Projektes mit insgesamt 6 Windenergieanlagen (WEA). In Wewelsfleth nordöstlich Münster beantworteten 57% die Frage "Sind Sie dafür, dass das Windkraftprojekt zwischen den Straßen Beesen und Großwisch realisiert wird" mit Nein, wobei es vorerst um 3 WEA ging.
In Marktl am Inn stimmten 60,17% für das gemeindliches Einvernehmen zu 3 WEA im Daxenthaler Staatsforst, als Teil des Windparks Altötting mit insgesamt 27 WEA. Die Anlagen sollen luvseitig bis 400 m an den Chemiepark Burghausen herangebaut werden. In den Trümmerschatten der WEA geraten insbesondere die ÖMV-Raffinerie und die Borealis Polymerchemie. Nicht erst am anderen Ende des Betriebsgeländes, sondern direkt in Reichweite der WEA wird mit hochentzündlichen Flüssigkeiten und Gasen im Kilotonnenmaßstab umgegangen, was der Störfallverordnung unterliegen dürfte. Weiter südlich schließt sich die Wacker-Chemie an. Die Belieferung mit Windstrom wird als nahezu zwingende Voraussetzung für das Weiterbestehen des unmittelbar benachbarten Industrieparks dargestellt.
Auch in Marburg werden –zusätzlich zu einer bereits in fortgeschrittenem Genehmigungsverfahren befindlichen V162 – weitere 5-7 Windräder der 6 MW-Klasse zwischen den beiden Werksteilen der Behringwerke geplant und mit Dampferzeugung durch Windstrom, sowie Sicherheit durch Selbstversorgung beworben. Dies war Anlass, der Frage genauer nachzugehen, was da dran ist und den aktuellen Stand zusammenzutragen.
Eignung von überschüssigem Windstrom für „Negativpreise“ zur Dampferzeugung ?
Vorgesehen ist letztlich eine power-to-steam- Lösung, also die Nutzung von überschüssigem Windstrom für die Erzeugung von Prozessdampf. Einen Einstieg in die technische Seite des Themas ermöglicht u.a. eine neue UBA-Veröffentlichung Dezember 2023. Es handelt sich um einen Review mit Expertenumfrage von Frauenhofer Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe, und Institut für Industrieofenbau und Wärmetechnik, RWTH Aachen.
Beispiel Raffinerie,
hier ÖMV-Raffinerie im Chemiepark Burghausen und geplanter Windpark Altötting
Zum Einsatz kommen Hochdruck Elektroden-Dampfkessel wie z.B. von der Firma Parat Halvorsen AS, Norwegen, (Babcock Wanson-Gruppe) in einer 30 MW-Version zur Erzeugung von bis zu 90 t/h Dampf 2021 am Markt eingeführt. Es kommen keine Heizstäbe zum Einsatz, sondern Strom wird direkt durch das Betriebswasser geleitet. Für Temperaturen über 350°C wird zusätzlich ein Überhitzer eingesetzt, Drücke bis 85 bar sind möglich. Die Geräte werden mit Mittelspannung im Bereich 6 KV bis 24 KV betrieben. Die Leistung wird über den Füllungsstand zwischen den Elektroden geregelt. Die Geräte sind zu extrem schnellen Lastwechseln befähigt und die Stabilisierung von Stromnetzen wurde bei der Entwicklung mitbedacht. Bei Infraserv Höchst ist bereits ein Exemplar im Einsatz. Ebenfalls eine norwegische Firma, Energynest AS bietet einen modularen Festkörper-Wärmespeicher aus Hochleistungs-Thermobeton an. Gestapelte Betonröhren werden von metallenen Wärmetauscherröhren durchzogen. Geladen wird mit Wasserdampf bei 250°C bis 400°C und entladen bei 150°C – 350°C.
Benötigt wird in einer Erdöl-Raffinerie für die Hauptraffination bei atmosphärischem Druck typischerweise Dampf von 380°-400°C, um das Rohöl auf etwa 370°C zu heizen. Die anschließende Vakuumdestillation der Sumpffraktionen läuft bei 390-455°C, das Hydrocracking der schwereren Vakuum-Fraktionen bei 480°C. Flüssiges Katalytisches Cracken (FCC) schwerer Fraktionen aus der atmosphärischen Destillation und leichter Vakuumfraktionen (Vakuumkopfprodukt) läuft bei 315 -535°C, Isomerisierung bei 160°C, Entschwefelung (Hydrofiner) bei 300-400°C, Reformation bei 500°C. Auch zur Erzeugung des Vakuums für die Vakuumdestillation über Dampfstrahlpumpen wird Wasserdampf benötigt. Die Umsetzung des Schwefelwasserstoffs aus der Entschwefelung zu elementaren Schwefel mittels Claus-Prozess ist stark exotherm. Es sollte zur Lebenserfahrung der Allgemeinbevölkerung gehören, dass über Raffinerien permanent Gas abgefackelt wird. Hierbei handelt es sich um kurzkettige Kohlenwasserstoffe nebst Methan, die sozusagen als Abfallprodukt entstehen und offenbar nicht immer vollständig aufgefangen werden können. Überflüssiger Windstrom als unregelmäßig anfallendes Abfallprodukt zu Zeiten der Netzübersättigung muss bei der Prozessdampferzeugung für eine Raffinerie also gegen brennbare Gase und Abwärme aus exothermen Prozessen konkurrieren, die kontinuierlich, regelmäßig und planbar als Abfallprodukt anfallen. Insbesondere steht hier nicht wie beim Vergleich nutzbarer Windstrom versus Strom aus Gas-und Dampfkraftwerken (GuD) ca. 100% Wirkungsgrad gegen 56% Wirkungsgrad (58% abzüglich 2% Leitungs- und Transformationsverluste), sondern ca. 100% gegen ca. 100%. Denn bei Wärmeerzeugung wird die Verbrennungsenergie von Gas nahezu vollständig genutzt.
Gerade zur Erzeugung von Prozess-Vorwärme für den Chemiepark Altötting drängt sich die Nutzung von Tiefengeothermie aus dem unterliegenden oberbayrischen Molassebecken auf. In 2000 m bis 5000 m Tiefe erstreckt sich im Malm-Karst ein Wasserleiter mit 65-140°C Temperatur. Nur 12 km südwestlich vom Chemiepark wurde dessen heißeste Zone verortet. Das technische Potential wird auf 31,7 GW thermisch geschätzt, immer genau dann verfügbar, wenn die Wärme gebraucht wird. Zum Vergleich, die Residuallast (Last = Nachfrage abzüglich Wind und Solar) im Jahre 2023 von ganz Deutschland betrug 33,6 GWa elektrisch.
Beispiel Pharmaindustrie,
hier Behringwerkecampus /Pharmaserv und Windpark Marbacher/Michelbacher Wald VG3128
Die Pharmaindustrie benötigt deutlich niedrigere Dampftemperaturen. 150.000 Tonnen Dampf pro Jahr mit bis zu 200°C werden am Campus Behringwerke produziert. Dies entspricht – angenommen der Druck sei 15 bar – bei 0,8 MWh/t Dampf gerade einmal knapp 14 MW durchschnittlicher Heizleistung. Geplant sind zwischen den beiden Werksteilen 7 WEA à 6 MW, gesamt 42 MW Windleistung. Um sonst überschüssigen Windstrom aus diesem Park vollständig wegzuziehen, müsste also die dreifache Dampferzeugungsleistung installiert werden, wie im Dauerbetrieb überhaupt benötigt wird. Die Ladeleistung des Speichers müsste doppelt so hoch ausgelegt sein, wie die Entladeleistung. Die Wärmespeicherkapazität müsste ausreichen, um o.g. Leistung so lange aufzunehmen, wie typische Phasen negativer Strompreise andauern. Als Dampferzeuger kommen konventionelle rein elektrische oder hybride Gas- und Elektrodampferzeuger in Frage, wie es sie etwa von Viessmann von der Stange gibt. Es sind dort Bündel von Heizstäben verbaut.
Weit energieeffizienter und zunehmend etabliert sind Höchsttemperaturwärmepumpen zur Dampferzeugung, insbesondere, wenn sonst ungenutzte Abwärme im Temperaturbereich 40° bis 100°C zur Verfügung steht und Dampftemperaturen bis 200°C benötig werden. Die AGO Calora der Firma AGO Energie + Anlagen erreicht mit einem Wasser-Ammoniak-Gemisch als Arbeitsmedium („Kältemittel“) 1 MW Wärmeleistung bei 150°C Vorlauftemperatur. Im Bereich bis 130°C und bis 750 KW steht z.B. die Ochsner IWWDS R4b (Ochsner Haag, Niederösterreich) zur Verfügung. Der ThermBooster von SPH Sustainable Process Heat GmbH (Overath) stellt Dampf bei 160°C bereit bei bis zu 1 MW Leistung mit den Kältemitteln „Öko1“ und „Öko2“ .
Erst 06/2023 wurde der Heat Booster HBL4-W/W von Heaten (Kristiansand, Norwegen und Remscheid) in den Markt eingeführt. Dieses Gerät kann Vorlauftemperaturen im Bereich 80°C bis 200°C liefern, mit diverse Kältemitteln betrieben werden und größere Varianten bis 8 MW thermischer Leistung sind verfügbar. Es wird sogar ein Leistungskoeffizient (thermische Energie / elektrische Energie) von 5,4 angegeben für die Erwärmung von 90°C auf 120°C bei 350 KW elektrischer Leistungsaufnahme.
Abb. 1 Höchsttemperaturwärmepumpe zur Dampferzeugung bis 200°C bis 8 MW Heat Booster HBL4-W/W © Heaten
Solche Höchsttemperatur-Wärmepumpen sind aber auf Dauerbetrieb ausgelegt und nicht geeignet, sehr kurzzeitige Leistungsspitzen während negativer Strompreise aufzunehmen. Für deren Betrieb ist es vollkommen unerheblich, woher der Strom kommt.
Letztlich sind also zu vergleichen 1) die 3er-Kombination aus Bio- oder Erdgasfeuerung, power-to-steam-Elektrokessel, (Dampf-) Wärmespeicher, 2) Höchsttemperaturwärmepumpe, 3) reiner Bio- oder Erdgas Dampferzeuger. Dies bleibt in Teilen spekulativ, da es sich um eine Investition für die nächsten 30-50 Jahre handelt, die Entwicklung der Strom- und Gaspreise unbekannt sind und auch noch keine Langzeiterfahrungen über Wartungsaufwand und Verschleiß von Varianten 1) und 2) vorliegen.
Laut Pflichtmitteilung betrug der Industriestrompreis auf dem Behringwerke-Campus ab 01.01.2024 netto 3,85 ct/kWh entsprechend inklusive aller Umlagen und Stromsteuer brutto vor Umsatzsteuer 9,2 ct/kWh.
Die Zuschläge für onshore-Windstrom bei den letzten drei Auktionen der Bundesnetzagentur für Einspeisevergütung/Marktprämie nach EEG wurden für durchschnittlich 7,34 ct/KWh erteilt, das Höchstgebot für 2024 ist auf 7,35 ct/KWh festgelegt. Dieser Erlös ist dem Erzeuger abzugsfrei für 20 Jahre garantiert (§ 25 EEG), allerdings nur insofern der Strompreis ab 2027 nicht länger als eine Stunde negativ ist (§ 51 EEG), davor 2026 zwei Stunden und 2024-25 drei Stunden. Die negativen Strompreise werden aber nicht etwa dem Erzeuger in Rechnung gestellt, sondern er erhält bei Einspeisung ins öffentliche Netz schlicht null. Der Übertragungsnetzbetreiber exportiert solchen Strom ins Ausland, zahlt dafür und refinanzierte bis zum 31.12.2022 aus der EEG-Umlage der Verbraucher und seit dem 01.01.2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds als „Sondervermögen“ des Bundes. Mit Streichung der §§ 14, 15, 18, 36d, 36g, 54a, 59-69 EEG und Neueinführung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und Ergänzung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes (KTFG) wurde die Umlagefinanzierung von Einspeisevergütung und Marktprämie schlagartig in eine reine Subventionsfinanzierung überführt. Was zuvor unsinniges Kampfargument von Windkraftgegnern vgl. „Subventionspropeller“ war, wurde nun Realität.
Die Anzahl 15 min-Intervalle mit negativem Strompreis erreichte 2023 einen Rekord, in Summe 301 h, nach 139 h 2021 und 69 h 2022, leicht über dem Niveau von 2020 mit damals 298 h.
Die Produktion von EEG-Strom für den Eigenverbrauch hat den Vorteil, dass auch während dieser Negativpreisphasen der Strom gewinnbringend genutzt werden kann. Zudem entfallen bei Eigenverbrauch generell die Stromsteuer von 2,05 ct/KWh und die KWKG-Umlage von 0,275 ct/KWh.
Hatte der Börsenstrompreis im Jahresdurchschnitt 2022 infolge des Embargos auf Nordstream, der Außerbetriebnahme von 1,9 GW Leistung aus Braunkohlekraftwerken und dreier Kernkraftwerke ein Allzeithoch von 23,1 ct/KWh gesehen, pendelte er sich 2023 wieder genau auf dem Niveau von 2021 (9,3 ct/KWh), nämlich bei 9,2 ct/KWh ein, trotz Außerbetriebnahme weiterer 0,9 GW Braunkohle aber dank Wiederinbetriebnahme einer Reihe französischer Reaktoren nach Instandsetzungs- und Ertüchtigungsarbeiten. Wurden 2021 und 2022 noch im Jahresschnitt netto 2,1 und 3,1 GW exportiert, konnten 2023 1,0 GW importiert werden. Zum Vergleich betrug laut BDEW-Strompreisanalyse vom Juli 2023 der Preis für Privathaushalte als Endkunden durchschnittlich 46,3 ct/KWh.
Zuvor, 2020 als noch 6 Kernkraftwerke in Deutschland in Betrieb waren, betrug der Jahresdurchschnitt nur 3,0 ct/KWh.
Für Wärmepumpenstrom fallen indes KWKG-Umlage und Offshore-Umlage weg (vorbehaltlich Zustimmung der EU zu dieser bundesrechtlichen Regelung), so dass nur 8,3 ct/KWh zu entrichten wären. Mit einem konservativ geschätztem Koeffizienten von 4, käme die KWh Wärme für 2,1 ct /kWh zu stehen, und dies rund um die Uhr, das ganze Jahr.
Gas für Industriekunden indes wurde im Jahresdurchschnitt 2023 für 4,1 ct/KWh gehandelt, einschließlich CO2-Emmissionszertifikat.
Finde den Fehler!
Im Jahre 2023 waren die Strompreise während 301 h negativ. Nur dann kommt power-to-steam statt Netzeinspeisung überhaupt infrage. Selbst wenn die 301 h sich durch einen großzügigen Hitze-speicher oder im Zuge der künftigen Marktentwicklung um den Faktor 4 ausdehnen ließen, wäre gerade einmal für kumuliert 50 Tage die Dampfversorgung gesichert. Für 50 Tage Dampfversorgung im Jahr stellt man sich nicht 8 Großwindräder, Elektrodendampferzeuger mit 40 MW-Leistung und riesenhafte Hitzespeicher hin. Rechnet man diese 50 Tage aus dem Gaspreis von 4,1 ct/KWh heraus, folgt ein Jahresdurchschnitt von 3,1 ct/KWh entsprechend einer Einsparung von 680.000 € Brennstoffkosten. Bereits vor Abschreibung der Anschaffungskosten, schon aus den reinen Energiekosten ist Variante 1 also um ca. 50% teurer als die Höchsttemperaturwärmepumpe.
Es ist unmittelbar einsichtig, dass die Höchsttemperaturwärmepumpe die Lösung der Wahl zur Dampferzeugung für die Pharmaindustrie ist. Dies gilt für die ehemalige Höchst-Tochter umso mehr, als man hier auf das voll erschlossene größte Erdwärmefeld Hessens mit 77 je 125 -250 m tiefen Bohrkanälen, insgesamt 14.800 Bohrmeter, zurückgreifen kann. Im Werksteil Marbach/Hinkelbachtal gibt es 8 Löcher à 200m und 16 Löcher à 250 m. In Görzhausen sind 45 Löcher à 125-250 m. Als maximale Leistung wurde 820 KW Heizen und 915 KW Kühlen angegeben, als Jahresentnahme 1,8 GWh Wärme und 1,3 GW Kälte, entsprechend Durchschnittsleistungen von 205 KW und 148 KW oder 25% und 16% Auslastung. Abseits von strengem Frost im Winter und der größten Sommerhitze dürfte also noch erheblich Spielraum sein, um aus den bestehenden Bohrlöchern - ergänzend zur Abwärme aus Prozessen und Kühlaggregaten - die Vorwärme für die Höchsttemperaturwärmepumpe zu entnehmen.
Die Behring-Nachfolgefirmen in Marburg sind das Weltzentrums der Produktion von Impfstoffen, Immunglobulinen, Plasmaprodukten und serologischen Diagnostika. Mit Impfstoffen, Immun- und Plasmaprodukten aus Marburg wird ein Fünftel der Weltbevölkerung versorgt. Damit sind die Anlagen und Einrichtungen auf dem Behring-Campus kritische Infrastruktur und Schlüsselressourcen. Zusammen mit dem virologischen Hochsicherheitslabor der Stufe BSL4 der Universität auf den Lahnbergen nebst MPI für terrestrische Mikrobiologie und sehr starken pharmazeutischen, medizinischen, chemischen, physikalischen und biologischen Fachbereichen stellt Marburg das Zentrum für biologische Gefahrenabwehr und pandemic preparedness dar.
Jeweils liegen diese Einrichtungen mitten im Wald. Es ist aberwitzig, solch kritische Infrastruktur in den Trümmerschatten von Windrädern geraten zu lassen. Das Risiko eines kombinierten Wald- und Anlagenbrandes steht im Raum. Der Absperrbereich im Brandfall der WEA würde Teile der Produktions- und Forschungsanlagen einschließen. Ukraine- und Israelkrieg haben vor Augen geführt, wie wichtig funktionierende Luftabwehr zum Schutz kritischer Infrastruktur ist. Im Radarschatten der Großwindräder klafften weite für die Luftabwehr unsichtbare Sektoren. Mangels Erkennung der Gefahr zu spät abgefeuert wären Patriot, Iris T, Sidewinder nutzlos.
Infrastruktur im Trümmer- und Radarschatten von Großwindrädern ist weder gegen Waldbrände, noch gegen Luftangriffe zu verteidigen. Die Befürworter von Großwindrädern neben westlicher Infrastruktur betreiben das Spiel von Putin, Chamenei und der Hamas.
Fiskalische Vorteile von Eigenerzeugung, Eigenverbrauch und Wärmespeichern, Zwischenfazit
Ein Windpark liefert keinerlei Beitrag zur Versorgungssicherheit. Er hilft nur Brennstoff zu sparen, solange es Verbraucher gibt, welche die äußerst unstete Windleistung vollständig wegziehen können. Der Riesenvorteil von power-to-steam für den Windproduzenten ist, dass er auch in Zeitabschnitten negativer Strompreise, die 1h übersteigen, auf Basis eines direkten Liefervertrages kassieren kann, denn Einspeisevergütung und Marktprämie entfallen dann. Liegt der Großverbraucher in dichter Nähe, kann er über Mittelspannungskabel beliefert werden und Verluste durch die Transformation auf Hochspannung entfallen. Insbesondere wird „Verstopfung“ der Hochspannungsleitungen bei Überangebot von Windstrom während Starkwindphasen an Wochenenden oder um die Mittagszeit während maximaler Solarproduktion vermieden. Es verhält sich also genau umgekehrt, der jederzeit abnahmebereite Großverbraucher in dichter Nachbarschaft ermöglicht erst, dass der Strom aus einem Windrad künftig genauso vollständig genutzt werden kann, wie es noch vor 10 Jahren der Fall war, als das Netz noch nicht mit Windstrom übersättigt war d.h. das Einspeisemaximum unter dem Verbrauchsminimum lag.
Der Grund dafür, dass nun Kombinationen aus Eigenerzeugung, Eigenverbrauch und Wärmespeicher offenbar zunehmend hip sind, ist nicht physikalischer, sondern rein regulatorischer bzw. fiskalischer Natur. Es gibt Förderprogramme bereits schon für die Energieberatung und für die Erstellung von Konzepten zur CO2-Neutralität von Unternehmen durch Planungsbüros, so geschehen im Hause Pharmaserv.
https://www.pharmaserv.de/fileadmin/media/pharmaserv/bilder/aktuelles/2024/02/Artikel-VIK-Mitteilungen.pdf
§ 110 EnWG begünstigt Werksnetze als „geschlossene Verteilernetze“. Seit 01.01.2023 ist die EEG-Umlage und §§ 59-69 EEG abgeschafft und dementsprechend auch nicht mehr – wie vormals zu ggf. ermäßigtem Tarif – für den Eigenverbrauch zu zahlen. Dies dürfte der Haupttreiber für den Attraktivitätssprung von Eigenerzeugung und Eigenverbrauch sein, in Kombination mit der Befreiung von Stromsteuer (§ 9 StrStG) und ggf. KWKG-Umlage, vergleiche auch Privilegierungstatbestände nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Für power-to-heat und power-to-steam Anwendungen kommt unter Umständen auch eine Privilegierung als zusätzlich zuschaltbare Last und Eigenverbrauchsabregelungsanlage nach § 13 k EnWG zur Vermeidung von Abregelungen von Wind und Solar in Frage. Ab dem 01.10.2024 sieht § 13 k einen gesonderten Markt für solche eingeschränkt transportablen Abregelstrommengen in jeweils zeitweise übersättigten Entlastungsregionen vor. Als Mindestleistung darf der Netzbetreiber höchstens 0,5 MW festsetzen, dies ist in obigen Beispielen übertroffen.
Gerade in Kombination mit einem Wärmespeicher könnten die Dampferzeuger auch bei Stromengpässen zeitweise abgeschaltet oder abgeregelt werden. Sie kämen dann als steuerbare Verbrauchseinrichtungen innerhalb des geschlossenen Verteilnetzes zwar nicht nach § 14a EnWG aber möglicherweise hinsichtlich des Bezugs aus dem öffentlichen Netz in den Genuss eines ermäßigten Netzentgeltes. Dies gilt sonst explizit auch und gerade für Wärmepumpen.
Wärmespeicher werden nach §§ 22-24 KWKG mit derzeit 250 € pro m³ Wasseräquivalent einmalig bezuschlagt, bei Inbetriebnahme vor dem 31.12.2026 ist der Zuschlag gesichert EU-rechtskonform, danach unter Vorbehalt.
Um es einmal mit dem Bildungssystem zu vergleichen, erbringt hier der Industriepark quasi eine Integrationsleistung für Stromerzeuger mit Handicap. Da die im Grunde mittelalterliche Windmühlen-Technologie keinerlei Minderheitenschutz genießt, wäre es sinnvoller, von vorneherein in residuallastfähige Erzeuger zu investieren.
Strom wird über das Netz übertragen und unterhalb 100 km schlagen Leitungsverluste so gut wie gar nicht zu Buche. Als Faustregel rechnet man mit 1% pro 100 km Leitungsverlust über das 380 KV-Wechselspannungs-Netz und mit 6% Leitungs- und Transformationsverlusten auf dem Weg vom Kraftwerk zum Verbraucher als bundesdeutschen Schnitt. Physikalisch ist es weitgehend wurscht, ob der Stromerzeuger 500 m, 5 km oder 50 km vom Verbraucher entfernt liegt, erst bei 500 km, der Entfernung Süddeutsche Industrie zu Norddeutschen Windrädern bekommt man Probleme.
Rechnerische Ausbeute vor Ort aus Leistungskennlinie am Beispiel einer einzelnen V150-4.2
Eine Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 6,1 m/s im Jahresdurchschnitt ist repräsentativ für den Standort Behringwerke Marburg, in Altötting dürfte es noch deutlich weniger sein. Aus der Weibull-Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten und der Leistungskennlinie einer Vestas V-150 ergibt sich eine einfach zu merkende Faustregel. 50% der Windernte fallen innerhalb Zeitabschnitten von aufaddiert 66 Tagen an und während summiert 66 Tagen fällt überhaupt keine Ernte an, da die Windgeschwindigkeit unterhalb der Abschaltgeschwindigkeit von 3 m/s liegt, vgl. Tabelle 1.
Reale Daten aus 2023 deutschlandweit
Welches ist der aktuelle Ausbaustand von Wind- und Solar und die Variationsbreite der Erzeugung?
Deutschlandweit kumulierte reale Daten zu Stromerzeugung und –verbrauch sind über das Frauenhofer Institut ISE unter
zugänglich. Ergänzt wird dieses Datenangebot um
herausgegeben vom französisch-dänischen Start-up „Tomorrow“ um Olivier Corradi, welches kommerziell Daten von der europäischen Transparenz-Plattform ENTSO-E
aufbereitet und eine EU-Förderung aus dem Programm EIT Climate KIC des European Institute of Innovation and Technology (EIT) und zuletzt (Mitteilung vom 06.05.2024) 5 Mio € vom „Transition and Revent“ Klimafond erhielt, einem Zusammenschluss des indischen Transition Venture capital fond (Bengaluru, Indien) und der Revent Capital GmbH (Berlin). Die Echtzeitdaten würden u.a. von Google und Samsung genutzt, um den CO2-Fußabdruck der Energieverbräuche zu minimieren. Es geht u.a. darum, Rechenjobs auf solchen Serverfarmen zu allokieren, wo am wenigsten CO2 anfällt, wenn Kapazitäten an alternativen Standorten zur Verfügung stehen. ENTSO-E wird von einem Zusammenschluss europäischer Übertragungsnetzbetreiber geführt, um ihren gesetzlichen Mitteilungspflichten über Energiemarktdaten nachzukommen. EIT ist ein im wesentliche virtuelles EU-unmittelbares Forschungsinstitut mit Sitz in Budapest und Verbindungsbüro in Brüssel.
Aus 28.677 Windenergieanlagen an Land und 1.566 Anlagen auf See (gesamt 30.243) im Jahre 2023 waren 52,6 GW Spitzenleistung einmalig am 21.12. von 11h-11h15 verfügbar. Im Jahresdurchschnitt wurde eine Leistung von 15,9 GW eingespeist, also genau 23% der installierten Nennleistung von 69,5 GW. Bei Photovoltaik waren maximal 41,7 GW am 03.06 von 13h00-13h15 verfügbar, im Jahresdurchschnitt 6,8 GW entsprechend 8% der installierten Nennleistung von 82,2 GW und mindestens 205 km² Solarmodule. Im jeweiligen Wochendurchschnitt schwankte die Ausbeute Wind zwischen 54% in der ertragreichsten 51. KW und 7% in der ertragsärmsten 34. KW. Höchste Sonnenernte von 18% der Nennleistung lieferte schon die 22 KW und die niedrigste die 48. KW mit 1%.
Öl, Kohle, Gas und Import trugen im Schnitt 23,7 GW zur Stromproduktion bei, mit Minimum am 10.04. um 14h00 bei -8,3 GW, (Saldo aus 19,2 GW Export und 10,9 GW Fossil nicht nur im Standby- Anfahr- und Abfahrbetrieb) und Maximum bei 60,1 GW am 30.11. 16h45 (Saldo aus 10,0 GW Import und 50,1 GW fossil).
Die Nachfrage nach Strom schwankte zwischen der Minimallast von 30,1 GW am 18.06 um 4h15 und der Spitzenlast von 79,42 GW am 04.12 um 17h15. Im Jahresdurchschnitt betrug sie 56,2 GW. Der CO2-Ausstoss pro erzeugter Elektrizität betrug 2023 im Schnitt 400 g/KWh in Deutschland versus 23 g in Zentralschweden, 31g in Quebec, 53 g KWh in Frankreich, 86 g KWh in der Schweiz, 169 g KWh in Österreich, 396 g KWh in der PJM-Zone zwischen New Jersey, Chicago, Kentucky und Virginia, 676 g KWh im Kosovo, 794 g KWh in Polen und 354 g in Russland einschließlich Westsibirien. Die letzten Daten für die Ukraine sind von 2021 verfügbar mit 245 g/KWh. Betankt man einen Renault Zoe mit dem deutschen Strommix aus 2023 resultieren CO2-Emissionen von 72 g /km bei 1.577 Kg Leergewicht versus 121 g/km beim entsprechenden Benziner, dem Clio V Evolution SCe 65 mit 1.124 kg Leergewicht. Bekommt man Benzin für 1,70 € und Strom für 50 ct/KWh sind die Kosten pro 100 km identisch. Die Reichweite beträgt 375 km versus 850 km, Volltanken dauert 74 min versus 1½ min. Die Ente wog leer 560 Kg und emittierte 154 g /km. Der leichteste heutige Serienwagen ist der Suzuki Ignis mit 935 kg und 110 g CO2/km.
Die gesamte 2023 installierte Wind- und Solarnennleistung von 152 GW überstieg die Spitzenlast von 79 GW um den Faktor 1,9. Dazu kommen 92 GW installierte residuallastfähige Leistung, das 1,2-fache der Spitzenlast. Bis zum 15.04.2023 wurden noch 3,1 GW Kernkraft betrieben, diese sind hier nicht eingerechnet. Damit hatte sich Deutschland schon 2023 Stromerzeuger mit der 3,1-fachen Leistung hingestellt, welche in der Spitze benötigt wurde. Bei bedarfssynchroner Erzeugung bzw. erzeugungssynchronem Bedarf wäre dies nicht erforderlich. Was für eine Materialschlacht! Man male sich die erforderlichen Unsummen für Bau, Instandhaltung und Betriebsbereitschaft aus. Man stelle sich vor, man geht zum Autohändler „Ich möchte ein Auto, um zuverlässig zur Arbeit zu fahren“ und der antwortet einem „Unsere Autos sind so unzuverlässig, da müssen Sie gleich drei kaufen, damit wenigstens eines funktioniert“. Unterm Strich resultiert hier ein Erntefaktor - also das Verhältnis beim Verbraucher angekommene Energie zur Energie für Konstruktion, Instandhaltung, Betrieb und Rückbau – in der Größenordnung von Eins. Die Energierendite geht gegen null. Es ist so wie wenn man aus einer in den Boden gesetzten Kartoffel nur eine erntet.
Wie stark sind langsame saisonale Schwankungen der Versorgung durch Wind und Solar?
Die Frage nach saisonalen Schwankungen ist zur Ermittlung des Bedarfs an saisonalen Speichern von Belang. Wind fällt bekanntlich vor allem in den Wintermonaten an, Solar in den Sommermonaten, teilweise gleichen sich die Jahreszeitlichen Schwankungen aus, aber nicht ganz. So bewegte sich die Schwankungsbreite der Einspeisung der Kombination im jeweiligen Wochenschnitt zwischen 10% der Nennleistung in der 4. KW und 42% in der 51. KW (Abb. 2).
Der Verbrauch bewegte sich zwischen 68% je in der Pfingst- und Weihnachtswoche und 88% in KW 48 und 49, ausgedrückt als Anteil an der Spitzenlast von 79,42 GW am 04.12 um 17h15. Der Verbrauch sollte sich bekanntlich an das schwankende Angebot anpassen. Wind und Solar deckten die jeweilige Nachfrage zu 14% in KW 4 und zu 75% in KW 52. Setzt man die jeweils intensivste Woche auf 100%, wurden in KW 4 zwar Wind- und Solarstrom in Höhe von immerhin 22,8% des jahreshöchsten Wochendurchschnitts eingespeist. Diese fielen aber mit einer fast maximalen Nachfrage von 63 GW oder 96% der nachfragestärksten Woche zusammen und so wurden nur 19,3% der maximalen Nachfragedeckung erreicht. Dies bedeutet, die erhöhte Nachfrage in KW 4 akzentuierte noch das knappe Angebot. Kalenderwoche 4 erlebte eine klassische hochwinterliche Inversionswetterlage mit sehr kalter Dunkelflaute. Ähnliches widerfuhr dem Land auch in KW 48 mit nur 17% Deckung. Dieser Effekt setzt sich über das gesamte Winterhalbjahr fort. Die Schwankung der 15 min-Werte, ausgedrückt als relative Standardabweichung betrug bei der Erzeugung von Wind und Solar addiert 53,5%, bei der Ersatzeinspeisung 54,4%. In der Sommerhälfte von April bis Mitte Oktober ist das EEG-Angebot dank mittäglichen Solarpeaks roh volatiler mit 63,3% relativer Standardabweichung, die Glättung durch Pumpspeicher und die Synchronisation von Angebot und Nachfrage gelangen aber im Sommer besser mit nur 40,6% relativer Standardabweichung bei der noch erforderlichen Ersatzeinspeisung aus Fossil und Import. Die saisonal niedrigere Nachfrage im Sommer fällt mit dem saisonal niedrigeren Angebot zusammen, was die saisonale Schwankung abmildert. Verhalten sich Sommer- zu Winterjahreshälfte bei der Erzeugung wie 45 zu 55, verhalten sie sich bei der Deckung der Nachfrage wie 48 zu 52 (jeweils KW 15-39 versus KW 40-14).
Sortiert man die 52 Wochen des Jahres 2023 nach Ertrag Wind und Solar zusammen, trugen die 26 ertragreichsten Wochen 60% und die 26 ertragsärmsten Wochen 40% zum Jahresertrag bei.
Welche Zeitabschnitte sind kritische Versorgungsengpässe ?
Die Windflauten eines jeden Jahres werden seit langer Zeit von Bodo Zierenberg ausgewertet, basierend auf SMARD-Strommarktdaten. Seine Darstellung von 2023 ist hier auszugsweise übernommen (Abb. 3).
Abb. 3 Einspeisung von Windstrom im Jahre 2023, Deutschland. Bereiche unter 5 GW, entsprechend 7,2% der installierten Nennleistung, sind rot umrandet. Der Monatsdurchschnitt ist jeweils angegeben und als Linie eingezeichnet. © Zierenberg / Matusch
An insgesamt 144 Tagen traten Flauten auf, während derer die Einspeisung unter 5 GW absank.
Nun zur Kombination Wind, Solar und Strom-Nachfrage. Die erforderliche Ersatzeinspeisung aus Kohle, Öl, Gas und Import während der 144 Flauten ist in Abb. 4 als Histogramm dargestellt. Im Vergleich zur Residuallast, wie von Energy-charts ausgegeben, sind in der hiesigen „Ersatzein-speisung“ Biomasse, Lauf- und Speicherwasser, Müll und der Saldo von Pumpspeicherkraftwerken bereits außen vorgelassen.
Abb. 4 Häufigkeit von Ersatzeinspeisungen aus Kohle, Öl, Gas und Import in Höhe von 0-10 GW, 10-20 GW, 20-30 GW, 30-40 GW, 40-50 GW und 50-60 GW während der 144 Flauten mit unter 5 GW Windleistung in 2023. © Zierenberg
Waren 2023 die winterlichen hohen Residuallasten nur von überschaubarer Dauer von typischer-weise 5-10 Tagen, so erlebte das Jahr fünf Wochen Hochsommerflaute am Stück von der 33. bis zur 37. KW. Die Einspeisung von Wind und Solar kombiniert betrug nur 14%-19% der Nennleistung, konnte aber noch 26%-34% der Nachfrage decken, da diese hier halbwegs synchron bei nur 71%-73% der Spitzenlast lag. Dennoch beläuft sich dieses Defizit zwischen Angebot aus erneuerbarem Strom und gesamter Stromnachfrage, die erforderliche fossil-nukleare Ersatzeinspeisung, in besagten 5 Wochen auf 24.555 GWh entsprechend einer Leistungsaufnahme von im Schnitt 29,2 GW. Vom 19.-24.08 (KW33 und 34) sank die Windstromeinspeisung sogar während 115 h ununterbrochen unter 5GW ab, in der Spitze am 12.09. um 7h45 belief sich die Ersatzeinspeisung auf 45,3 GW. Die Pump-speicher zur Bewältigung der morgentlichen Verbrauchsspitze waren bereits leergelaufen, aber die Photovoltaik erst zu 10% ihres Tagesmaximums angelaufen. Bei Optimaler Disposition der Pumpspeicher wäre eine Spitze der Ersatzeinspeisung von 40,6 GW am 11.09 um 20h00 verblieben.
Auch das Maximum beim Stromimport von 17,1 GW am 14.07 um 6:30 fiel in eine Sommerflaute.
Das Defizit d.h. die erforderliche Ersatzeinspeisung in der 4. Kalenderwoche während der kalten Dunkelflaute betrug kumuliert nur 7.656 GWh, in der Spitze 53,9 GW am 24.01 um 12h30. Am 23.01 und 24.01 mussten je 10 h und 15 h am Stück über 50 GW nicht erneuerbare Energie eingespeist werden, kumuliert bereits 533 GWh und 780 GWh. In KW 48 fehlten an erneuerbaren Energien kumuliert nur 7.279 GWh, aber die höchste Ersatzeinspeisung des Jahres von 59,8 GW wurde am 30.11. um 16h00 erforderlich. Über 18h am Stück von 5h30 bis 23h betrug die Ersatzeinspeisung über 50 GW und kumuliert schon 1.015 GWh (vgl. Abb. 2).
Deutschland kann aber gerade 7,0 GW Pumpspeicherleistung mit einer Kapazität von lächerlichen 38 GWh bereitstellen, die Schweiz 1,9 GW mit 51 GWh und weitere 2,3 GW mit 1.921 GWh – immerhin über 35 Tage, Österreich 6,1 GW mit 2.547 GWh und Luxemburg 1,3 GW mit 4,63 GWh, in Summe also 18,5 GW mit ca. 4.500 GWh (die Kapazitäten der PWS in Österreich und der Schweiz sind in der Wikipedia-Liste nicht angegeben, daher habe ich sie mühsam von den homepages der jeweilige Betreiber zusammengesucht und meist als Produkt verfügbares Volumen der Speicherseen × kg/L × 9,81 m/s² × Fallhöhe errechnet und dabei jeweils komplexe Kaskaden aus Seen, Druckröhren und Kraftwerken durchdrungen. In den Statistiken vom Frauenhofer ISE sind systematisch Vianden in Luxemburg, und in Österreich Kopswerk II, Silz, Obervermunt II und Rodund II eingedeutscht, weswegen dort 9,3 GW statt 7,0 GW als deutsche PWS-Gesamtleistung ausgewiesen werden). Allerdings werden Österreich und die Schweiz zwar gerne deutschen Überschuss-Windstrom, geliefert zu negativen Preisen, einspeichern. Während der Sommerflaute werden sie eigene Lastspitzen abdecken müssen. In der Schweiz sind im Jahre 2024 immer noch eine Reihe von Speicherwasserkraftwerken – typischerweise die Unterstufen von Kraftwerksgruppen – nur turbinier- aber nicht pumpfähig. Das ungenutzte Pumpspeicherpotential in der Schweiz beträgt 1.000-2.000 GWh.
Weitere 1,4 GW können norwegische Wasserkraftwerke über das HGÜ-Unterseekabel NordLink beisteuern, allerdings sind jene ebenfalls nur zu ganz geringem Teil mit Pumpen bzw. zugleich pumpfähigen Turbinen ausgerüstet. Speicherkapazität ist dort reichlich vorhanden, insgesamt ca. 82.000 GWh. Abzüglich Eigenbedarf verbleiben 36.000 GWh, mehr als in den 5 Wochen Sommerflaute in Deutschland erforderlich. Allerdings wollen sich hier Briten, Niederländer, Dänen und Schweden auch bedienen. Mit allen Leitungsverlusten kommen von nach Norwegen gesandter Energie nach Ausspeicherung ziemlich genau wieder 50% beim Verbraucher in Deutschland an, auf jedem Weg 30% Verlust.
Zur Vollversorgung durch EE würden Pumpspeicherkraftwerke im Leistungsbereich zwischen 30 GW und 60 GW benötigt mit einer Gesamtkapazität an 25.000 GWh. Dies wäre ausreichend erfüllbar mit einer Staffel 1.500 GWh à 10 GW und 3.000 GWh à 20 GW durch massiven Ausbau von PSW in den Alpen und 20.000 GWh à 30 GW aus Norwegen. Zuzüglich 6% Leitungsverluste im Inland wären 23 weitere HGÜ-Kabel vom Typ Nordlink à 1,4 GW erforderlich, in den norwegischen Speicherseen müssten 28.600 GWh gebucht und 40.000 GWh ab deutschem Windrad nach Norwegen abgeschickt werden. Die Verluste in jede Richtung betragen recht genau 30%. Die Verluste je Zyklus Pumpen und Speichern werden mit 15% - 25% angegeben, der Rest sind Übertragungsverluste.
Für allen Strombedarf, der nicht aus Speichern erhältlich und nicht einzusparen ist, werden auch noch mittelfristig residuallastfähige Ersatzkraftwerke benötigt, die dann liefern, wenn der Strom gebraucht wird, also zum Lastfolgebetrieb befähigt, d.h. in großer Bandbreite regulierbar sind.
Der Bedarf an HGÜ ist offensichtlich eklatant dringend. Traurige Realität ist aber, NorGer, Folge-projekt und baugleicher Zwilling zu NordLink, wurde trotz seit 2011 abgeschlossenem Raumord-nungsverfahren offenbar stillschweigend beerdigt. Stattdessen fängt man im Rahmen der Offshore transmission system operators collaboration (OTC) aus Übertragungsnetzbetreibern aus Norwegen, Dänemark, BeNeLux, Deutschland, Großbritannien, Irland und Frankreich mit den Planungen wieder bei Null an. Nunmehr sollen im Kabelverlauf unterwegs alle möglichen Offshore-Windparks eingebunden werden bzw. man plant von vorneherein ein Netz mit mehreren Maschen kreuz und quer durch die Nordsee. Der Interessenkonflikt innerhalb Norwegens, möglichst teuer und möglichst viel Öl und Gas zu verkaufen, ist hier sehr offensichtlich. Als eines der ganz wenigen Länder dieser Erde wird Norwegen unter den Klimagewinnern sein und Meeresspiegelanstieg kann ihm gestohlen bleiben. Ganz aktuell, mit Nachricht vom 14.06.2024 beerdigte Schweden den geplanten 0,7-GW HGÜ-Interkonnektor durch die Ostsee nach Deutschland , die HansaPowerBridge, erklärtermaßen. Die Erklärung Schwedens erfolgte nicht einfach so, sondern mit der Begründung, dass Deutschland seine Hausaufgaben bei der Organisation des Stromnetzes nicht gemacht habe. Insbesondere fehle eine Aufteilung in Regel- und Tarifzonen, in Schweden sind es derer vier. Damit resultiere eine unfaire Marktgestaltung gegenüber den südschwedischen Verbrauchern, denen Deutschland in Flautenzeiten den kostbaren Strom wegkaufe. Die umfängliche Daseinsfürsorge des schwedischen Staates in Form residuallastfähiger Kernkraftwerke und Speicherkapazität in Stauseen drohe dem Fass ohne Boden namens deutscher Energiewenderealität anheimzufallen.
Man wird nicht umhin können, sehr viel Geld für die Nachrüstung von Pumpen und HGÜ-Kabel in Norwegen auszugeben und das Engagement erheblich zu intensivieren.
Zusammenfassend waren im Jahre 2023 langsame saisonale Schwankungen im Sinne Diskrepanz der Sommer- und Winterjahreshälfte kein Problem bei der Versorgungssicherheit. Zwei je ca. 1-wöchige kalte Dunkelflauten erforderten Ausgleich der Residuallast aus Import, regelbarer Leistung und Reservekraftwerken. Perspektivisch können sie durch Pumpspeicher in den Alpen und in Norwegen gedeckt werden, wenn die Schweiz und Norwegen Pumpen bzw. pumpfähige Turbinen an bestehenden Speicherkraftwerken nachrüsten und die vorerst auf Eis gelegten weiteren HGÜ-Unterwasserkabel durch Nordsee und Ostsee als Anbindung an die norwegischen Speicherkraftwerke in Betrieb gingen. Mit Abstand die größten Probleme 2023 waren eine 5 Wochen lang anhaltende Sommer-Flaute von Mitte August bis Mitte September und sehr intensive kalte Dunkelflauten in KW4 und 48. Vergleichbare Ereignisse werden auch mittelfristig residuallastfähige Reservekraftwerke erfordern, neben Nachfragesteuerung durch 15-minutenscharfe Erfassung des Verbrauchs beim Endkunden und mindestens stündlich veränderliche Preise im Rahmen angebotsgekoppelter Tarife (dynamischer Tarife) und notfalls Lastabwurf, Abpufferung der Windabhängigkeit durch weiteren Zubau von Solar und Erdwärme, Nachrüstung von Naturzugkühltürmen bei französischen Kernkraftwerken, die einen Weiterbetrieb bei niedrigem Wasserstand der Flüsse ermöglichen, usw. Alternativ wären zusätzlich zur Hebung der Schweizer Pumpspeicherpotentiale GerNed, HansaLink und noch weitere 23 HGÜ-Kabel à 1,4 GW Leistungsaufnahme und Installation von weiterer Pumpleistung an norwegischen Speicherseen erforderlich. Es sollte unmittelbar einsichtig sein, dass die Kosten außer Verhältnis stehen. Das Optimum des Anteils Wind und Solar an der Stromversorgung liegt, abhängig von den Brennstoff- und CO2-Emmissionspreisen, nebst Anschaffungs-, Instandhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten für Speicher, Netz und Reservekraftwerke deutlich unter 100%.
Szenarien des weiteren Ausbaus von Wind- und Solarstrom
Wohin soll die Reise weiter gehen? Was ist der Plan? Öl, Kohle, Gas und Import vollständig durch Wind und Solar zu ersetzen ohne Überschuss („Strommüll“) bzw. schlicht Abschaltungen der Erzeuger ist rein technisch gar nicht einmal so fernliegend. Exakt und 15-min scharf anhand der Daten von 2023 wurden fünf Szenarien gerechnet, welche Vollversorgung ergeben.
Szenario 1
Die Windleistung an Land und auf See wird jeweils genau verdoppelt. Dies entspricht nur zusätz-lichen 1.209 Rädern auf See des Typs Siemens SWT 7.0-154 und lediglich 10.896 zusätzlichen Rädern an Land des Typs Vestas V172-5.6 mit je 255 m Anlagenhöhe. Die Solarleistung wird um den Faktor 2,54 erhöht. Zusätzlich zur bereits verlegten Fläche von 205 km² Solarmodulen wären weitere 315 km² erforderlich, bei einer Nennleistung von 0,4 KW/m². Zur Überbrückung der längsten Flaute im Spätsommer wären lediglich noch 6.204 GWh aus Speichern oder Ersatzkraftwerken erforderlich. In der Auftragung über der Zeit entspricht dies der größten Restfläche zwischen der Lastlinie und der Summe aller EEG einschließlich Biogas, Lauf- und Speicherwasser. Die größte erforderliche Ersatzein-speisung nach Ausnutzung der schon existierenden Turbinenleistung an Speicherseen wäre 50,7 GW - statt 59,8 GW real 2023. Über die heute schon stattfindende Einspeicherung der sommerlichen mittäglichen Solarpeaks hinaus wären in der Spitze 78,1 GW Leistung von Pumpspeicherpumpen, Batteriespeichern, Wärmespeichern etc. nebst erforderlichem Leiterquerschnitt aufzunehmen. Es bedürfte der massiven Ertüchtigung der Speicherwasserkraftwerke mit zusätzlichen Pumpen. An alpinen Speicherseen wären zudem 5 GW Turbinenleistung zu ergänzen. Nach Norwegen müssten weitere 52 HGÜ-Kabel à 1,4 GW verlegt werden. Selbstverständlich wären auch die 3-4 derzeit in Bau befindlichen „Stromautobahnen“ innerhalb Deutschlands um weitere 6 Stück vom Kaliber Rhein-Main Link à 8 GW zu ergänzen.
Szenario 2
Man baut keine neuen Windräder zu und steigert die Solarleistung um den Faktor 5,35. Dann würde der Jahresverbrauch genau allein durch EE erzeugt. Er müsste nur gespeichert werden, 20% Verluste für die untertägige Speicherung und 50% Verluste für die saisonale Speicherung, jeweils nebst Übertragung wurden eingerechnet. Die kritischen Engpässe im Winter wären nahezu unverän-dert, das Defizit in KW 4 betrüge nur 4.390 GWh statt 4.667 GWh und in der Spitze 59,6 GW statt 59,8 GW. Im Sommer wären gegen 7h00 und gegen 21h00 Leistungsspitzen bis 42,4 GW aus der mittäglichen Sonnenernte auszuspeichern. Überschussleistungen bis 182,4 GW wären abzuführen, etwa durch 130 HGÜ-Kabel nach Norwegen.
Szenario 3
Hier fände kein weiterer Solarzubau statt, Windkraft an Land und auf See müsste jeweils um den Faktor 2,8 gesteigert werden. Die winterliche Spitze der Ersatzeinspeisung betrüge 55,7 GW, jedoch beliefe sich das Defizit der längsten Sommerflaute auf 15.368 GWh. Es müssten entsprechend 22.000 GWh Speicherplatz in Norwegischen Seen belegt werden und um die bis 93,6 GW Überschussleistung während der Winterstürme dorthin abzuführen, wären 67 zusätzliche 1,4 GW HGÜ-Unterseekabel erforderlich.
Szenario 4
Gleichmäßiger Ausbau von Wind und Solar je um Faktor 2,2, Spitze der Ersatzeinspeisung 57,0 GW, Fehlbetrag während längster Sommerflaute 8.118 GWh, während längster Winterflaute 4.007 GWh. Die zu speichernde Überschussleistung beliefe sich in der Spitze auf 78,8 GW.
Szenario 5
Wind und Solar werden jeweils um den Faktor 9,5 ausgebaut. Dann wird nämlich auch über die kritischen 5 Tage in KW4 und über die 5 Wochen von K33-37 in der Summe mehr erzeugt als verbraucht. Speicher werden keine zugebaut. Allerdings treten nun kleinere Löcher an anderer Stelle hervor. An 74 Zeitspannen im Jahr muss es folglich für manche Verbraucher zu Unterbrechungen der Stromversorgung kommen, zumal dann das Ausland auch knapp bei Strom sein dürfte. 20 Intervalle dauern unter 3h - häufig Dämmerungszeiten im Sommer. In 16 Nächten gibt es je 3-6h, in 5 je 6-9 h, in 21 je 9-12h, in 7 je 12-16h nur eingeschränkt Strom. Ein Intervall dauert 18h, eines 20h und vom 30.11 0h45 bis 02.12.19h wäre es 2¾ Tage am Stück duster. In diesen 2¾ Tagen fehlen 1.218 GWh. In der Spitze können von nachgefragten 74,5 GW nur 32,2 GW geliefert werden. Im selben 2¾ Tage-Intervall fehlten beim realen Ausbau 2023 auch nur 3.374 GWh. 9,5-facher Ausbau führt zu gerade einmal 2,8-facher Verkleinerung des Lochs. Das tiefste Loch tritt während der 9h ab 20.01. 15h auf. Zwischen 17h und 19h können von nachgefragten 70,1 bis 71,6 GW Leistung nur 29,7 bis 33,5 GW geliefert werden. Das reicht evtl. noch, um kritische Industrien und Infrastrukturen am Laufen zu halten. Fast allen Privatkunden würde der Strom abgeschaltet.
Auf der anderen Seite summierte sich die jährlich produzierbare aber aufgrund Überschuss-abschaltung nicht produzierte Menge Strom auf 1.483.469 GWh, oder 169,3 GWa (im Jahresdurch-schnitt 169,3 GW). Damit wären die Solarzellen gerade einmal zu 3,5% und die Windräder zu 4,5% ausgelastet, bezogen auf die installierte Nennleistung und bei „Vorfahrt“ Solar vor Wind. Im Jahre 2023 waren es real 8,3% für Solar und 22,8% für Wind.
Schlussfazit zum Ausbau erneuerbarer Energien
Volle Wind- und Solarnutzung bereits allein nur zur Sicherung der heutigen Stromversorgung scheitert an mangelnder Pumpleistung zur Einspeicherung der mittäglichen Solarpeaks, an mangelnder Speicherkapazität zur Überbrückung der Sommerflaute und an mangelnder Turbinen- und Übertragungsleistung zur Überbrückung der kalten Dunkelflaute im Hochwinter. Auch bei deutlichem Ausbau von Wind, Solar und Speichern kommt man nicht um eine residuallastfähige Kraftwerksreserve umhin. Ein Backup aus Verbrennungskraftwerken oder nuklearer Lastfolgereserve in Frankreich, der Schweiz, Belgien, Niederlande, Schweden, Polen, Tschechien, Slowenien wird immer erforderlich sein.
Die traurige Realität 2023 war, dass noch nicht einmal die Biomassekraftwerke in Zeiten massiven Wind- und Solarstromüberschusses abgeregelt wurden, weder mittags an Sommersonnentagen, noch während der winterlichen Sturmtiefs. Sie liefen die ganzen Tage und das ganze Jahr über vollkommen konstant durch, sonst würde EEG-Förderung verlorengehen. Die unnütz verfeuerte Biomasse insbesondere Biogas fehlt dann aber in weniger hellen Flautenzeiten.
Auch bei der Wasserkraft einschließlich Pumpspeicherwasserkraftwerken sticht ins Auge, dass sie offensichtlich nicht im Sinne eines optimalen Ausgleichs der Wind- und Solarspitzen und –Täler gefahren werden. Unter anderem strahlt hier als Beweggrund auch ein, dass die Stromerzeugung und –speicherung quasi nur Nebenjob der Talsperrenbetreiber ist, mit unter 10% Anteil an Gewinn und Umsatz. Das Hauptgeschäft liegt im Verkauf von Trinkwasser. Dies mussten auch die Anlieger im Unterlauf der Aller Ende Dezember 2023 und den ganzen Januar 2024 leidvoll erfahren. Die Betreiber waren mit propevollen Oker-, Grahne-, Innerste-, Ecker-, Söse- und Odertalsperren in die Winterregensaison hereingegangen, um nur ja jeden verfügbaren Kubikmeter Stauraum mit im Sommer teuer zu verkaufendem Nass zu belegen. Die Bereitstellung von Retentionsraum für den Hochwasserschutz ging ihnen offensichtlich am Allerwertesten vorbei. Es sind längst hinreichend belastbare Niederschlagsprognosen mehrere Tage im Voraus verfügbar, so dass genug Zeit ist, vor dem Starkregen Stauraum freizumachen.
Das größere Bild ist aber eine Fehldisposition und Fehlallokation über die gesamten Stromer-zeugungs- und Übertragungskontingente. Diese entsteht durch einen nahezu komplett vom Endverbraucher abgekoppelten Markt. So wird das System weder auf maximale CO2-Einsparung, noch auf niedrige Verbraucherpreise, noch auf Gewinnmaximierung öffentlicher Betreiber-gesellschaften gefahren. Selbst die bislang groß geschriebene Versorgungssicherheit wackelt. Die Preisbildung der kurzfristigen Stromkontingente am Spot-Markt erfolgt nach dem Merit-Order Prinzip. Dies bedeutet, ein Stromkontingent geht nicht etwa zu dem Preis über den Ladentisch, auf den sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben. Der teuerste Anbieter, das sogenannte „Grenz-kraftwerk“ bestimmt den Preis für alle gehandelten Tranchen aus dem betreffenden 15-min Abschnitt. Der in der Pflicht stehende Anbieter hat dann nur die Wahl, zu diesem Preis selbst zu produzieren oder zuzukaufen.
Abb. 5 Beispiel der Merit-order, der Anordnung von Stromerzeugungskontingenten nach Energiemenge und Profitabilitätsgrenzkosten der Erzeugung. ©Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.
Dieses System bietet große Anreize, vorsätzlich immer wieder Beinahe-Engpässe herbeizuführen. Durch die Kombination negativer und positiver Rückkoppelungen ohne hinreichende Dämpfung neigen Preis und Angebot zu Oszillationen und somit Verstärkung des wettergetriebenen Chaos. Im Schatten dieses Systems gedeihen allerlei Zwischenhändler, Vermarkter, Zocker, Spekulanten, Bera-tungsbüros und Projektierer nebst Anwälten, die durch spielfreudiges kostenintensives Herumpro-zessieren ihre eigene Daseinsberechtigung verstetigen. Das Geniale an endlich angebotsgekoppelten Tarifen für den privaten Endverbraucher wäre, dass all diesen Schattengewächsen ein Stück weit die Geschäftsgrundlage entzogen wäre. Es wird doch für die meisten Menschen kein Problem sein, ihre Waschmaschine dann zu starten, wenn der Wind weht, dann warm zu duschen, wenn die Sonne geschienen hat - vorzugsweise am Wochenende - und nicht ausgerechnet an trüben windstillen Wintertagen die Sauna zu nutzen, wenn es mit erheblicher Geldersparnis belohnt wird. Derzeit werden die Preisspitzen während der kalten Dunkelflauten noch dadurch akzentuiert, dass die Stromengpässe durch zusätzliche künstliche Angebotsverknappung noch vorsätzlich extra verschärft und extra hohe Gewinnmargen obendrauf gesetzt werden. Und genau mit solcher Spekulation macht eine Reihe von Marktteilnehmern das Gros ihrer Gewinne. Es ist kein anderer Marktmechanismus, als das millionenfache Zurückhalten von Corona-masken durch CDUler. Dynamische Stromtarife eröffnen die Chance, durch Kappung spekulativer Wucher-Preisspitzen solcherlei Zockern und Spekulanten das Handwerk zu legen (siehe gesonderte Recherche zu dynamischen Stromtarifen).
Kernkraftwerke wird in Deutschland lange Zeit niemand mehr bauen, auch wenn die Menschen winselnd auf Füßen gekrochen kommen. Grüne MINT-bildungsferne Emporkömmlinge der Boomer-Jahrgänge 1955 bis 1970, permanent auf Kriegsfuß mit den Grundrechenarten, haben es ein für alle mal vergeigt. Einziger Hoffnungsschimmer: Sobald Bill Gates‘ small modular reactors in Serie gegan-gen sind, könnte der eine oder andere davon quasi exterritorial auf Militärstützpunkten der Ame-rikaner betrieben werden. Denn dort protestieren die Grünen ja nicht. Die Atombomben in Büchel und Ramstein wurden stillschweigend geduldet. Irgendwie sind bei denen Tausende Tote, verstrahlte Landschaften, über Jahrtausende kontaminiertes Erdreich und ungelöste Endlagerfrage kein Pro-blem. Rüstungsindustrie und Waffenlieferungen sind auf einmal das Wichtigste. Krieg war schon 1999 gegen Serbien angesagt, nur man selbst möchte natürlich nicht an die Front und die eigenen Kinder schickt man lieber auf die Privatschule. In der Ukraine sind auch zivile Atomkraftwerke auf einmal nicht ein permanenter SuperGau, unbeherrschbares Risiko, potentielle Atomwaffenfabriken und was es dergleichen Ansagen aus dem Atomkraftgegner-Bullshit-Bingo noch gibt.
Dort ist Nuklearenergie auf einmal Freiheitsenergie. Dass im Krieg dort ohne Ende Wald, Gebüsch, Felder und Dörfer abgefackelt werden, mit Abermillionen Tonnen CO2-Freisetzung – geschenkt. Im Rheinmetall-Panzer kann einem Grünen der Dieselmotor auf einmal nicht groß genug sein.
Im künftigen Ausbaupfad ist Windkraft der größte Holzweg. Solarenergie sollte ausgebaut wer-den, um die jetzt schon existierende saisonale Unausgewogenheit mit Defizit im Sommer auszuglei-chen. Was die Energiewende massiv ausbremst, sind fehlende Pumpfähigkeit an bereits existieren-den Speicherseen und fehlende Übertragungsleitungen nach Norwegen. Volle Residuallastfähigkeit, d.h. volle Energie während der Flauten bei deutlich niedrigeren Gestehungskosten liefern Erd- und Oberflächen-Wärme- und Kältepumpen, auch Luftwärmepumpen, Nutzung von Solarthermie (con-centrated solar power, CSP) südlich des Mittelmeeres und Transport über HGÜ-Kabel. Ein Kreislauf-handel mit Kopplung der CSP in Katar mit Elektrolysewerken, Methanisierung des Wasserstoffs, Verschiffung von Elektrolyse-Methan nach Wilhelmshaven, Rückumwandlung in Wasserstoff, Abscheidung, Verpressung und Rückverschiffung des CO2 ist dem Direkttransport der Elektrizität mittels HGÜ von Tunesien und Algerien nach Süddeutschland deutlich unterlegen. Nichtsdestotrotz befinden sich entsprechende Anlagen bereits im Aufbau, u.a. in Form der Wasserstofffabrik Voslap-per Groden-Nord im unmittelbaren Anschluss an die von der niederländischen HES International B.V. betriebene Wilhelmshavener Raffinerie. Sprachlich lustig ist, dass in diesem Zusammenhang Methan als „Wasserstoffverbindung“ grün gewaschen wird.
Aus der differenzierten Betrachtung der Tages- und Jahresverläufe der Stromeinspeisung aus unterschiedlichen Quellen ergeben sich aber auch Maßnahmen zur Entschärfung von Engpässen in der Stromversorgung, die bislang kaum diskutiert wurden: Verschiebung der Sommerferien in den August und September, späteres Aufstehen während der Sommerflaute und Abschaffung von Weihnachten und Neujahr. Stattdessen sollte ein Kontingent von beweglichen Ferientagen bestehen, welches prognoseinduziert in Flautenzeiten gelegt wird.
Viel wichtiger als alternative Energieerzeugung sind Energiesparen und Energieeffizienz. Allen voran sind öffentliche Gebäude immer noch im Winter völlig überheizt und PKWs mit Massen um 1,5 t viel zu schwer - hier liegt das wahre Einsparpotential. Elektrifizierung hat Priorität bei der Bahn und bei lärmenden nervenden Kleingeräten wie Motorsensen, Motorrasenmähern, Laubbläsern und Häckslern aller Dimensionen.
09.06.2024 Kiedrich hat heute mit 58,7% gegen Windkraft auf Gemeindegrundstücken abgestimmt, bei 72,3% Wahlbetieligung (Quelle: Wiesbadener Kurier Stand 21:42 nach Auszählung 4 von 4 Wahlbezirken)
29.05.2024 (AM) Die Genehmigung für weitere 3 Windräder zwischen Hassenhausen, Sichertshausen, Erbenhausen und Ilschhausen/Fortbach zusätzlich zu den bestehenden 7 ist raus. Der Blick von den Martinsweihern nach Osten und vom Marburger Schloss und Oberem Rotenberg/Marbach Höhenweg nach Süden wird weiter verhunzt und der Vogelzugkorridor ins und übers Lahntal weiter verbarrikadiert. Die 800 m - Umgebung in Wald und Feldflur wird zur Unbenutzbarkeit verlärmt. Der Vorhabensnachbarschaft steht nun erst einmal wieder über 12 Monate Bauverkehr und Baubetrieb und den Betonfahrern goldene Zeiten bevor. Man wünscht sich sonst so salopp "Hals- und Beinbruch" - hier muss es heißen "Rotor- und Turmbruch". Das Tragische ist aber wirklich, dass es im gesamten Lebenszyklus einer WEA -Produktion, Montage, Betrieb, Rückbau - zuzüglich erforderlicher Speicher gar nicht einmal so wenige Personenschäden gibt. Das EU-Forschungsprojekt "Externalities of energy" - Vol. 6 Wind & Hydro 1995 und Markandya, Wilkinson 2007 "Electricity generation and health" versuchten dies zu quantifizieren. Auf die 467 TWh Strom gerechnet, die Deutschland im Jahre 2023 verbrauchte, ergäben sich bei Versorgung nur durch Braunkohle ca. 15 000 Tote (hauptsächlich infolge Luftverschmutzung), nur durch Wind ca. 300 Tote (hauptsächlich bei Herstellung, Aufstellung und Reparaturen) und nur Nuklear ca. 35 Tote. Dabei wurde sehr konservativ geschätzt, dass nur doppelt so viel Windstrom produziert werden muss, wie nutzbar beim Verbraucher ankommt.
(25.05.2024 A.M.) Da lacht der Hans
Aufgemacht hatte Osthessen-News am 24.05.2024 einen Bericht über die Stellungnahme des NABU zum Tag der Biodiversität mit obigen Abbildungen ohne Angabe der gezeigten Vogelarten. Es wurde der Rückgang heimischer Vogelarten wie Blässhuhn, Kuckuck, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Wasseramsel, Gebirgsstelze, Bluthänfling beklagt. Ein besonderer Witzbold von Redakteur. Sehr zugute halten muss man ihm, dass er offensichtlich keine künstliche Intelligenz eingesetzt hat. Als hocherfreuliche Neuigkeit erfährt man, dass die EU nunmehr auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie. Bereits seit Jahren ist mittlerweile auf der dritten Eskalationsstufe ein Verfahren gegen die BRD wegen Verletzung der FFH-Richtlinie anhängig. Hier wie da geht es um gänzlich fehlende oder unzureichende Definition der erhaltungszielbestimmenden maßgeblichen Tierarten, Monitoring und Maßnahmen- / Management-Pläne. Der NABU rügt die fehlende Berücksichtigung von Kuckuck, Feldschwirl und Bluthänfling. Bereits bei den FFH-Gebieten ist in Nord- und Mittelhessen beispielsweise kein einziges Schutzgebiet für die Teichfledermaus Myotis dasycneme, obwohl diese etwa im von MIO e.V. betreuten Linsinger Wald reichlich vorkommt.
Es sind deutsche Verwaltungsfatzkes, welche sich der Durchsetzung von knallhartem EU-Recht immer wieder biestig-hinterhältig widersetzen. Griechenland wurde während der Finanzkrise um 2008 für einige Zeit von der "Troika" quasi EU-unmittelbar verwaltet. Dies hatte durchschlagenden Erfolg, Griechenland steht wirtschaftlich wieder fest auf eigenen Füßen. Nun wäre es auch wünschenswert und heilsam, wenn zumindest die umweltbezogenen Instanzen in Deutschland eine Weile EU-unmittelbar regiert würden. Dort sind die Polit- und Verwaltungsfatzkes dann nicht mehr Herr im eigenen Haus. Da werden sie so richtig schön zusammengestaucht. Den Takt gibt es dann nicht mehr aus Berlin und Wiesbaden, sondern aus Bruxelles, Strassbourg und Paris. Diejenigen, die die EU ablehnen, sind völlig falsch abgebogen. Die Deutschen waren bereits Anfang des 19. Jahrhunderts massiv mit dem Klammerbeutel gepudert, dass sie die Errungenschaften der französischen Revolution ablehnten. 1815 bis 1871 kann man im Grunde als 56 verlorene Jahre verbuchen. Die Einführung des BGB als modifizierte Kopie des Code Napoleon kam mit exakt 100 Jahren Verspätung. Wie damals ist Deutschland im weltweiten Vergleich vor allem Eines: rückschrittlich. Es ist die EU, welche mehr Bürgerrechte ermöglicht und typisch deutschen Tendenzen zu einem immer übergriffigeren Obrigkeitsstaat in Kombination mit wuchernder organisierter Kriminalität, Lobbyismus und fehlgeleiteter Wind- und Solarideologie entgegenwirkt. Aufgeblasene Geschwätzwissenschaftler und Blender in Führungspositionen - im Grunde viele Hauptfrauen und -männer von Köpenik - verkaufen in Deutschland die Bürger für dumm, in Einvernehmen mit esoterischer Wissenschafts- und Fortschrittsfeindlichkeit und ewigem Bedenkenträgertum. Wir brauchen mehr EU und nicht weniger. Die allein auf Betreiben der deutschen Grünen durchgesetzte EU-Notfallverordnung kann freilich ersatzlos weg. In diesem Sinne ist es eine Riesenfreude, dass das RAMSAR-Gebiet Nr. 211, die Tejo-Mündung bei Lissabon von dem geplanten Großflughafen verschont bleibt. Dies ist hartnäckigem bürgerschaftlichem Engagement zu verdanken, das sich nicht von mafiösen Strukturen einschüchtern ließ, und der knallharten Durchsetzung von EU-Recht.
(22.05.2024 AM) Veranstaltungshinweis
Vogelstimmenwanderung im Neuen Botanischen Garten
Am Sonntag den 02.06.2024 findet ab 9h30 die diesjährige Vogelstimmenwanderung mit Prof. Dr. Martin Kraft im Neuen Botanischen Garten der Uni-Marburg auf den Lahnbergen statt. Treffpunkt hinter dem Haupteingang. Der botanische Garten ist eintrittspflichtig (5€ für Erwachsene, 3€ für Schüler ab 15 Jahren, Schulklassen, Studierende und Schwerbehinderte. Für Kinder unter 15 Jahre und Studenten der Biologie, Pharmazie und Geographie ist der Eintritt frei). Die Führung selbst ist kostenlos. Um Spenden, sowohl für MIO e.V., als auch für die Fördervereine der botanischen Gärten wird gebeten. Ferngläser sind empfehlenswert.
08.05.2024 (A.M.) Machenschaften von Windkraftprojektierern? Seeadlerhorst in Butjadingen zerstört
In der Gegend Wesermündung entstand auch der Offshore-Windpark Nordergründe. Der BUND hatte sich 2013 für 800.000 € von der Windkraftindustrie kaufen lassen und seine Klage gegen das Vorhaben zurückgezogen. Dies nahm Gründungsmitglied Enoch zu Guttenberg zum Anlass, aus dem BUND auszutreten und den VLAB zu gründen.
06.05.2024 (A.M.) Die Serie Hiobsbotschaften setzt sich fort:
1) Einer involvierten Quelle zufolge sei die Firma Gade-Gruppe weiterhin Partner Nummer eins für die Bebauung der Herbener-Wiese hinter dem Höhenweg in Marburg-Marbach. Die Wiese erstreckt sich südlich und östlich des Wirtschaftsweges gegenüber Abzweig Wieselacker bis ans Philipps-Gelände. Die vorvertragliche Bindung bestehe weiterhin und das Projekt werde wieder wärmer gekocht. Offensichtlich handelt es sich beim unten unter 27.04. ausführlicher behandelten Bebauungsplan "Oberer Rotenberg" zu den 2,0 ha Philipps-Gelände um den Ausfluss einer Salami-Taktik. Es ging immer um die Entwicklung der gesamten 5,4 ha. Ein untrügliches Indiz für einen hinreichend verfestigten Plan ist die ansonsten sinnlose Erschließungsstraße durch das Philipps-Gelände unmittelbar an der Grenze zu den vorbestehenden Einfamilienhäusern. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung und Plan-Umweltprüfung ist aber solche Salamitaktik unzulässig. Es sind vielmehr alle vergangenen und bekannten künftigen Projekte mit Auswirkungen auf dasselbe Schutzgut kumulativ zu prüfen.
2) Einem heutigen Pressebericht und Pressemitteilungen
war zu entnehmen, dass im Wald zwischen den beiden Werksteilen der Behringwerke in Marbach bzw. Michelbach-Görzhausen zusätzlich zum UKA-Eitel-Rad nunmehr die Firma Krug in Kooperation mit dem Flächeneigentümer Pharmaserv weitere 5-7 Windräder der 6 MW-Klasse plane.
Eine Vorgängerplanung hatten Krug-Energie und UKA-Meißen nach entsprechendem Vorgehen von MIO e. V. und der BI Görzhausen eingestellt, wie damals am 03.11.2017 bzw. 09.11.2017 bekannt wurde.
Bekanntlich handelt es sich bei der Pharmaserv um eine 100%-ige Tochter der Infrareal. Die Infrareal wurde 2021 je zur Hälfte an die Gelsenwasser AG und die SwissLife Asset Managers AG als Sparte/Tochter der SwissLife AG verkauft. Beide Aktien werden diesseits ausdrücklich nicht zum Kauf empfohlen. Höchstens eine Aktie Gelsenwasser je Person, die beabsichtigt, in die Hauptversammlung hereinzustressen.
Über Zwischenbeteiligungen ist die Eigentümerstruktur der Gelsenwasser (Stand Geschäftsbericht 2022 der Stadtwerke Bochum Holding und aktuelle Angaben in www.finanzen.net) letzlich Stadt Bochum 26,5%, Stadt Herne 12,9%, Stadt Witten 7,1%, Stadt Dortmund 46,5%, Streubesitz 7,1%. Was für kranke Verhältnisse sind das eigentlich, dass solche Städte, die bis Oberkante Unterlippe im Schuldensumpf stecken, den Pharmastandort wegkaufen und die reiche Stadt Marburg ihr Geld irgendwelchen Vermögensverwaltern in den Rachen schieben muss? Ob Marburg dabei ist, sukzessive eine Gelsenwasser-Beteiligung aufzubauen? Man darf auf den nächsten Beteiligungsbericht gespannt sein. Im Bericht 2023 kam Gelsenwasser nicht vor. Die Stadt Marburg hat sich bei diesen Deals offenbar maximal über den Tisch ziehen lassen - ein weiterer Akt einer Tragödie, die mit der Zerschlagung der Behringwerke im Zuge der Zerschlagung der Höchst AG 1997 ihren Ausgang nahm.
Der jetzige Deal bedeutet ganz klar eine Einstiegschance für die Stadt Marburg und zwar nicht in Windkraft-Anteile, nicht in Gelsenwasser, sondern in Infrareal und zwar zum selben Preis, der 2021 gezahlt wurde. Die Stadt bekommt mindestens 20% der Infrareal-Anteile, sonst gibt es keinen Gestattungsvertrag für die Gemeindewege (braucht man) und kein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB (die Stadt Bad Berleburg hat Maßstäbe in der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gesetzt).
Marburg hat sich von Dortmund, Bochum, Herne und Witten maximal über den Tisch ziehen lassen, dies darf keine Fortsetzung finden!
Interessanterweise habe Pharmaserv im Rahmen des Kooperationsvertrages Finanzierung und Betrieb von 3-4 Anlagen zugesagt. Offenbar unabhängig vom Windkraftprojekt plane Pharmaserv den Bau von thermischen Energiespeichern. Die Antragsunterlagen wolle man noch im Jahr 2024 einreichen und mit Inbetriebnahme rechne man ab 2026.
Da man bei Mitbewerber Vestas längst bei 7,2 MW aus der V172 auf 175 m Turm liegt, wird die Angabe "6 MW-Klasse" ein Chiffre für das Modell Nordex N163/6.X sein. Auf 164 m Turm dreht sich ein Rotor mit 163 m Durchmesser. Damit beträgt die Gesamthöhe 245,5 m zuzüglich Fundamenterhöhung. Der Quellschallpegel wird mit 106,4 dB(A) angegeben. Es wird kein reiner Glasfaser-Kunststoff, sondern Karbonfaserverstärktes Material verbaut. Alternativ käme die Enercon E-175 EP5 in Frage. Dieser Anlagentyp ist als einziger objektiv für Wald- und Wasserschutzgebiet-Standorte geeignet, da er getriebefrei ist und kein brennbares und wassergefährdendes Getriebeöl benötigt. Hier ist ein 162 m hoher Turm verfügbar, so dass die Anlage insgesamt 249,5 m hoch wird, zuzüglich Fundamenterhöhung. Weniger passend zur Angabe "6 MW-Klasse" wäre die Siemens-Gamesa SG 6.6-170. Hier sind 185 m hohe Türme verfügbar und könnten entsprechend 270 m Gesamthöhe realisiert werden.
30.04.2024 (A.M.) Genauer Trassenverlauf Rhein-Main-Link hier:
30.04.2024 (A.M.) Stadtteilinitiative Dagobertshausen. Einige Zeit war er offline, nun ist er topaktuell und inhaltsreicher denn je wieder online - der Internetauftritt der Stadtteilinitiative Dagobertshausen. Ein Juwel zivilgesellschaftlichen Engagements, investigativer Recherchearbeit und hartnäckiger Durchsetzung der Informationsfreiheitsrechte gegen die Übergriffigkeiten der Stadt Marburg.
Das soziologisch Interessante an Dagobertshausen war die Verlagerung der Konfliktlinien im Laufe der Jahre. Prägend war zunächst der Antagonismus Naturwissenschaftleradel gegen CDU-Großbauer um beitragspflichtigen Straßenausbau und Verlagerung des Durchgangsverkehrs als Stein des Anstoßes, induziert durch Investitionsprojekte der Pohlschen Finanz- und Freizeitindustrie. Einige Jahre später traten eher Gesellschaftswissenschaftler auf den Plan, welche auswärtig als SPD-Funktionäre in Leitungsposition tätig waren. Nun machten sie die Erfahrung, dass die lokalen Genossen so gar nicht nach ihrem Takt springen wollten und ihnen genauso dummdreist kamen, wie alle anderen Lobbygruppen allen anderen Bürgern auch. Nach solcher Orientierungs- und Findungsphase scheint nunmehr der Widerstand auf breiterer Basis zu stehen, ein breiteres Themenspektrum aufzugreifen und zunehmend eine integrativ-konstruktive Rolle für die Mehrheit der Dorfbewohner einzunehmen. Dagobertshausen sieht sich einer fünffachen Bedrohung ausgesetzt durch
1) Verlagerung von Durchgangsverkehr in Höhe von 2000 Fahrzeugen pro Tag aufwärts durch die Dorfmitte im Zuge von Move35
2) Eitel-Rädchen Vestas V162 auf 169 m Turm, 250 m Gesamthöhe, in nur 1,0 km Entfernung
3) 24 ha Industriegebiet Görzhausen IV in nur 40 m Entfernung, ggf. Freiflächen-Photovoltaik als Übergangsnutzung
4) Weitere Expansion der Freizeitindustrie mit Verlärmung und Vermassung
5) Stromtrasse-Rhein-Main-Link mit monatelanger Großbaustelle mitten in der idyllischen Feldflur und am klassischen Spaziergehweg
Absehbar werden diese Eingriffe zu einer 30-50%-igen Wertminderung der Einfamilienhäuser in Dagobertshausen und einer massiven Verringerung der Wohn- und Naherholungsqualität führen.
Warum sollte man die Privatsphäre von Kommunalpolitikern und Stadtverordneten respektieren, welche durch ihre leichtfertigen Beschlüsse so massiv in die eigene Privatsphäre eingreifen?
Zwei Investoren setzten uns 1999 in Marbach zwei scheußliche Betonklötze à 9 Reihenhäuser vor die Nase. Der eine fiel selbst als Kind auf, indem er anderen Kindern ihre Sandburgen zu zerstören pflegte. Die Kinder des anderen spielten ein Spiel: In jede Ecke des Zimmers setzte sich ein Kind, in die Mitte kam das Kaninchen. Die Kinder schrien, hampelten und fuchtelten um die Wette. Zu wem das Kaninchen lief, hatte verloren.
Fortsetzung 03.05.2024
Nun, da für Dagobertshausen alle wesentlichen Entscheidungen bereits hinter dem Rücken der Bürger und der Vorhabensnachbarschaft getroffen wurden, kommt die Stadt mit einem städtebaulichem Rahmenplan für Dagobertshausen, der bis 85.000€ kosten soll. Es muss wie blanker Hohn wirken, dass bei der Ausarbeitung nunmehr umfängliche Bürgerbeteiligung in Aussicht gestellt wird.
Allgemein bezwecken städtebauliche Rahmenplanungen ersichtlich nur dreierlei:
1) Planungsbüros Gelder in den Rachen schmeißen;
2) Nachfolgende Beschlüsse der StVV bürgerbegehrensfest machen;
3) Bürger über runde oder eckige Tische ziehen.
Solcher zeitfressenden Spielchen sind wir überdrüssig.
Beim Bürgerentscheid am 09.06.2024 besteht Gelegenheit, den Stadtverordneten und der Stadtverwaltung auszubuchstabieren, wie Bürgerbeteiligung geht.
Abgesehen davon gibt es immer durchgehend Möglichkeiten der persönlichen Ansprache in einer Sprache, die der jeweilige Stadtverordnete bzw. Kommunalpolitiker versteht. Manche Stadtverordnete benötigen einfache Sprache:
Wir wollen hier keine neuen Gewerbegebiete!
Wir wollen hier keine neuen Wohngebiete!
Wir wollen hier keine bauliche Nachverdichtung!
Wir wollen hier keine Siedlungserweiterung!
Wir wollen hier kein neues Industriegebiet!
Wir wollen keine Großbaustelle neben dem Haus!
Wir wollen hier keine Verlärmung und Vermassung!
Wir wollen hier kein Wirtschaftswachtum!
Wir wollen kein schikanöses Herumdoktoren an der Verkehrssituation, sondern den Behringtunnel und Lärmschutz an der Stadtautobahn.
Der Behringtunnel wird trifunktional: Bahn, Straße und Bunker. Daher ist er aus Verteidigungsmitteln des Bundes und der NATO mitzufinanzieren. Es ist unethisch, Verteidigungsmittel nicht für friedliche Zwecke umzufunktionieren bzw. in den Zivilschutz zu kanalisieren!
Für Lärmschutz zählt jeder Meter Lärmschutzwand.
Wohnungen werden naturverträglich auf den Lahnbergen gebraucht.
Wir wollen einfach nur in Ruhe die Natur und unsere Wohnidylle genießen!
Zur Reduktion der Einwohnerzahl Marburgs kann aber auch jeder mit Lehrfunktion an Schulen oder Uni selbst beitragen, indem er Kandidaten über die harten Fächer Mathematik, Naturwissenschaften oder alte Sprachen proaktiv herausprüft. Chancengleichheit bedeut Chancen in gleicher Weise zu vergeben und Chancen in gleicher Weise auch wieder zu nehmen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass der Sohn einer Krankenschwester, der keine Mathematik und keine harten Naturwissenschaften kann, genauso keine und nie wieder eine Chance auf ein Medizinstudium bekommt, wie die Chefarzttochter, die keine Mathematik und keine harten Naturwissenschaften kann. Solche Leute haben dann alle Chancen außerhalb Marburgs und außerhalb von Führungspositionen.
Chancen geben - Chancen nehmen.
Bau-Projektierern und ihrem Aufgebot an gekauften Gutachtern, Planungs- und PR-Fatzkes, zwielichtigen Rechtsanwälten usw., die Stadt- und Landschaftsbild immer weiter verhunzen und Natur zerstören, müssen die Chancen genommen werden. Solcherlei im Ergebnis schädliches Wirtschaftswachstum muss bereits im Ansatz gedrosselt werden. Sobald solche Zusammenrottungen nur aufmucken, muss man sie drücken. Im Bau- und Planungssektor ist Inländerkriminalität charakteristisch. Ein Haupttreiber ist Geldwäsche, aber auch Umsatzsteuerkaruselle, verschachtelte Konstrukte aus Briefkastenfirmen durch die letztlich Subunternehmer und Lieferanten geprellt werden, Schwarzarbeit, betrügerische Geschäfte mit Müll und Altlasten kommen vor. Schutzgelderpressung ist hingegen in Deutschland in Form von Gutachten, Audits, Monitoring, Evaluierung, Zertifizierung und Qualitätskontrolle institutionalisiert.
27.04.2024 (A.M.) Stadt Marburg zahlt Privatinvestor Planungskosten für Luxus-Einzelhandelskomplex am Oberen Rotenberg. Falschgutachten schreibt nicht-existenten Bedarf herbei.
Noch fristgerecht gab MIO e.V. am 19.04.2024 eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans ab. Bei den ausgelegten und am 27.04.2024 0h00 offline genommenen Planungsunterlagen
fanden sich ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Umweltbericht, erstellt im Auftrage der Stadt Marburg. Marktüblich für ähnlichen Umfang an Feldstudien und Ausarbeitung sind 50.000 € aufwärts. In der Marktanalyse im Auftrage des Investors wurde sowohl in Text als auch in Karte der nächstgelegene Lebensmittelmarkt in 1,5 km Entfernung - EDEKA in Ockershausen – ausgelassen. Bäcker, Apotheke, Geldautomat, Getränkemarkt und Eisdiele liegen bekanntlich noch näher. Erst in 2,5 km Entfernung wurde der nächstgelegene Versorgungs-bereich verortet. Googlemaps straft solche billigen Betrugsmaschen unmittelbar Lügen. Für wie dumm wollen uns diese Planungs- und Behördenfatzkes eigentlich verkaufen?
Diese Auffälligkeiten wurden für entsprechendes Vorgehen gegen die Stadt Marburg verwertet. Die diesseitigen Schreiben werden hier bereitgestellt.
Bei den Recherchen fiel auf, dass neuerdings Auszüge aus dem Handelsregister kostenlos zum download bereitstehen. Hier sind sehr viele Privatadressen von sehr vielen Menschen ersichtlich, welche zuvor nur allzu gerne aus der Anonymität heraus agierten.
Im Zusammenhang Marktanalyse wird auch ein aktueller Artikel der Neuen Züricher Zeitung außerordentlich begrüßt. Es haben doch Zweifel ihren Platz, ob Tegut am Ende in den Oberen Rotenberg investieren wird. Am Ende könnten neben Pionierpflanzen, Pilzen, Moosen und Flechten auch Gewächse wie Hells Angels, Bandidos oder Gremium Motorclub die ökologische Nische der absehbaren Leerstands-Neubauruine besiedeln. Die Siemensstraße 10 lässt grüßen.
Ebenfalls gab der BUND eine sehr gute Stellungnahme ab, der vollumfänglich beizupflichten ist.
Wesentlich und diesseitig nicht vorgetragen sind darin insbesondere folgende Hinweise.
1) Gegen das Kumulationsgebot in der FFH-Prüfung wurde auch verstoßen, weil es sich bei den hier gegenständlichen 2,0 ha nur um ein Teilplan handelt. Die Stadt verfolgte von vorneherein und durchgehend seit 2018 eine Planungsabsicht für mindestens 5,4 ha aus der Vorrangfläche Siedlung im Regionalplan. In der aktuellen Runde der Regionalplanung soll diese zudem noch von 9,4 ha auf 11,8 ha erweitert werden.
2) 2019 wurden im Gebiet bereits in erheblichem Maße ökologisch hochwertige Gebüsch- Hecken- und Streuobstbiotope zerstört, ein klarer Verstoß gegen § 30 BNatSchG i.V.m. dem damals noch gültigen HessAGBNatSchG.
3) Der städtebauliche Bedarf fehlt auch an Wohnungsneubau „auf der grünen Wiese“, da nicht einmal Bemühungen ersichtlich sind, das Potential an Leerstand, Neubauruinen, Umnutzung, Nachnutzung zu heben.
Der vom BUND vorgetragenen Ideologie der Nachverdichtung im Innenbereich widerspricht MIO e.V. entschieden. Bereits aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO ist der Zugang zu innerstädtischen Grünflächen innerhalb der 200 m um die eigene Wohnstätte ein elementares Grundrecht. Kein einziger Quadratmeter innerörtlicher Grünfläche darf per saldo der baulichen Nachverdichtung geopfert werden. Vielmehr sind Städte irgendwann einfach voll. Dann sollte auf Industriebrachen, ehemaligen Flugplätzen etc. im Außenbereich eine komplett neue Stadt aufgemacht werden. Die alten Römer haben dies konsequent so vorgemacht. Durch die zuerst konstruierte Stadtmauer bzw. Umwallung war die Siedlungsfläche jeweils fest begrenzt. Auch eine naturverträgliche Zersiedlung des Außenbereiches – wie etwa in Belgien oder der Schweiz anzutreffen - ist ökologisch wertvoller als quadratkilometerweite Mais-Monokulturen mit Windrädern und Freiflächen-Photovoltaik dazwischen. Insbesondere Marburg ist voll und verträgt keinerlei weiteres Wachstum mehr, weder der Wirtschaft, noch der Einwohnerzahl und schon gar nicht der versiegelten und zubetonierten Fläche!
Es muss noch einmal kristallklar punktiert werden:
1) Neugründung von Städten statt Expansion bestehender Städte!
2) Für Zersiedlung im Außenbereich, gegen Nachverdichtung im Innenbereich auf Kosten von Grünflächen und gegen Erweiterungen oder Abrundungen im Siedlungsrandbereich!
Denn Nachverdichtung bzw. Siedlungsrandbebauung erzeugt Dichtestress, pfercht die Menschen zusammen, rückt den Nachbarn auf die Pelle und bedeutet eine massive Wertminderung, Verlärmung und Vermassung für die Vorhabensnachbarschaft. Hässliche und zu dichte Architektur erzeugt soziale Konflikte, soziales Elend, Aggressionen und Depressionen. Freie Gesellschaften zeichnen sich durch Streusiedlungen aus. Bauliche Verdichtung ist das Kennzeichen unterdrückter Gesellschaften. Die Zusammenpferchung von Menschen fördert Seuchen und Pandemien.
Dies ist doch vollkommen logisch, klar und gesunder Menschenverstand!
09.03.2024 (A.M.)
Drohende Verschandelung unserer Wohnidylle - Verlärmung von Naherholung und Kliniken
Seit dem 26.02.2024 wird Marburg von einer Serie Negativnachrichten heimgesucht. Man kann dem investigativen Journalisten der Lokalpresse nur danken, dies ans Tageslicht gebracht zu haben. Die Stadtverwaltung plant offenbar seit Jahren komplett hinter dem Rücken der Bürger neue Bausünden.
Am 26.02.2024 berichtete die Oberhessische Presse über die Wiederaufnahme der Planungen für drei Großwindräder zwischen Ronhausen und Wolfshausen. Man sei sich nach Marburg nun auch mit der Gemeinde Weimar (Lahn) handelseinig geworden, ergo auch mit den Flächeneigentümern. Am 04.03. erfuhr man, die liebliche Feldflur im Eselsgrund - der Vorgarten nicht nur der Cappler - solle durch Freiflächen-Photovoltaik zugestellt werden. Damit ist Hitzestau im Sommer statt kühler Brise vorprogrammiert. Am 05.03. kam die Industrieerweiterungsfläche Görzhausen IV ins Spiel. Entgegen der Darstellung würden die angegebenen 24 Hektar überhaupt keinen Platz für einen Schutzwald zum Wohngebiet lassen. Der Raum zwischen Calderner Landstraße (L3092) und Ortslage Dagobertshausen wäre komplett ausgefüllt. Schließlich kam der größte Knaller am 08.03. herein. Auf die Lahnberge sollen 7 Großwindräder mit einer Gesamtleistung knapp über 50 MW und 175 m Nabenhöhe. Mit diesen Angaben kann es sich nur um Vestas V172 EnVentus mit 7,2 MW Nennleistung und 172 m Rotorradius und somit einer Gesamthöhe von 261 m handeln. Nebenbei bringen die 5 Anlagen am Bürgeler Gleichen je weit über 1500 Liter brennbare und wassergefähr-dende Betriebsflüssigkeiten ins dortige Trinkwasserschutzgebiet bzw. den Wald. Das Gros der Fläche selbst ist Laubwald. Nur in den Südteil reicht Nadelwald, der sich als brennbare Brücke bis zum Klinikum zieht. Die zwei Anlagen am Lichter Küppel liegen bekanntlich nur 1 km vom Wohngebiet im Pommernweg, Badestube usw. Schließlich droht immer noch mit schlappen 250 m Höhe das Eitelrädchen am Brunkel in gerade einmal 520 m Abstand zum nächsten Gebäude der Behringwerke. Zur räumlichen Orientierung sind all diese Bauflächen in der Karte anbei eingezeichnet.
Diese Industriebauten werden zu einer massiven Minderung des Wohn- und Freizeitwertes unzähliger Bürger und Gäste führen. Liebliche Idylle von Waldlichtungen, Streuobstwiesen und blühender Feldhecken, den Anmut alter Laubwälder gleich Kathedralen, ruhige warme Abende am Waldrand, während die Sonne hinter den westlichen Hügeln untergeht, wird es so nicht mehr geben. Durch die Verlärmung und das ständige Pfeifen der Rotoren wird der Aufenthalt im Klinikum Lahnberge und in der Klinik Sonnenblick zur Tortur, sobald man vor die Tür tritt für erste Gehversuche auf den Balkonen oder letzte Ausfahrten im Rollstuhl. Jedem der es noch nicht erlebt hat, sei wirklich einmal angeraten sich einige Stunden im Umfeld eines Großwindrades aufzuhalten. Es ist für die meisten sehr anders als sie sich das vorgestellt haben.
Marburg ist längst nicht nur CO2-neutral, sondern eine tiefe CO2-Senke, rechnet man ein, dass ein Fünftel der Weltbevölkerung von Marburg mit Impfstoffen versorgt wird. Denn Krankenversorgung bedingt enorme CO2-Emmissionen. Gerade die Pneumokokkenimpfung älterer Menschen bedingt große CO2-Einsparungen.
Wenig bekannt, befindet sich in den Behringwerken Hessens zweitgrößter Erdwärme- und Erdkältestandort mit einer Jahresproduktion von 3,1 Mio KWh – immer genau dann, wenn sie gebraucht werden. Zwar wird eine V172 auf den Lahnbergen ca. 12 Mio KWh im Jahr liefern, größtenteils aber wenn sie nicht gebraucht werden und nicht einmal fortgeleitet werden können. Die Länge aller Starkwindphasen, die 50% der Ernte im Jahr ausmachen, beträgt zusammen nur 66 Tage (für eine V150 bei 6,1 m/s Durchschnittswindgeschwindigkeit, aus Weibullverteilung der Windgeschwindigkeiten und Leistungskennlinie der Anlage). Der Großteil davon entfällt auf die Winterstürme. Weit zuvor erwächst aus der Impfstoffproduktion und der Forschungstradition ein enorm gutes Karma. Dieses wird durch derartige Landschaftsverschandelung in den Dreck gezogen.
In Ruhe bei einigen Schritten im Freien mit den Gedanken schwanger gehen über eine mathematische oder naturwissenschaftliche Fragestellung wird für die gut 5 000 Naturwissen-schaftler nebst Studenten auf den Lahnbergen der Vergangenheit angehören. Diese brutalistischen Planungen zeugen von absoluter Ignoranz gegenüber Ästhetik und Harmonie der Natur und menschlichem wissenschaftlichen Geiste. Auf die Lahnberge gehören naturnahe Wohngebiete, aber keine gigantischen Lärm- und Dreckschleudern.
Es ist die dritte Lehre aus 1933-1945, dass nie wieder Wissenschaftler durch proletische Existenzen vergrault, verfolgt, oder gar vernichtet werden dürfen.
Veranstaltungshinweis
Am Samstag den 09.03.2024 biete ich ab 10h an den Martinsweihern bei Niederwalgern (westlich der Eisenbahn an der Straße nach Roth, alte Beobachtungshütte = nicht die direkt an der Straße, sondern eine Einfahrt weiter östlich ca. 200 m geteerter Weg) einen Bestimmungskurs für ziehende und rastende Vögel an. Wir werden uns außerdem den Vogelgesängen widmen und ich werde Erläuterungen zu den Martinsweihern und dem gesamten EU-Vogelschutzgebiet "Lahntal zwischen Marburg und Gießen" geben. Dort haben wir etliche Maßnahmenzur Förderung der Biodiversität umgesetzt und weitere geplant. Teilnehmen können Personen mit Naturinteresse jedweden Alters. Die Mitnahme eines Fernglases wird empfohlen. Die Kosten hängen von der Anzahl Teilnehmer ab. Ich freue mich auf Euer/Ihr Kommen!
Prof. Dr. Martin Kraft.
09.02.2024 Rote Liste Hessen 2021 der Brutvogelarten am 06.02.2024 erschienen
Siebe Jahre hat es gedauert, nun ist sie hier verfügbar:
Zwecks Vergleichbarkeit und Verständnis hat Dr. A. Matusch von MIO e.V. die Angaben zu Beständen und Einstufungen der Roten Listen Deutschlands - der letzten von 2020 -, der Vorgänger RLH2014, der EU-VSRL, der Listen der erhaltungszielbestimmenden maßgeblichen Vogelarten der Vogelschutzgebiete Mittelhessens und der Roten Liste sowie der Liste "planungsrelevanter Vogelarten" NRW zu einer Excel-Tabelle zusammengetragen. So lassen sich einfach Bestandslisten zu begutachteten Flächen bzw. Studienflächen um diese einschlägigen Zusatzangaben ergänzen und insbesondere das Projektverhinderungspotential der Befunde abschätzen, also "actionable information" generieren. Schließlich ist die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population einer Art Tatbestandsvoraussetzung für die Ablehnung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 VII BNatSchG. In Verwaltungspraxis und Rechtsprechung wird in der Regel auf die Population eines Bundeslandes abgehoben. Im Gegensatz dazu wurde bis EuGH C473/19 und C474/19 vom 04.03.2021 beim Störungstatbestand auf die "lokale Population" abgestellt.
Durch Anklicken der Sortierfunktion in Zeile 3, Spalte A bzw. B läßt sich zwischen neuer und alter taxonomischer Reihenfolge umschalten, durch anklicken in anderen Spalten nach entsprechender Kategorie sortieren also z.B. alphabetisch, nach Bestandsgröße etc.
Der Übersichtlichkeit halber wurde als Bestandsgröße das geometrische Mittel aus oberer und unterer Abschätzung angegeben, im jeweiligen Zelleneintrag sind Ober- und Untergrenze aus den Roten Listen weiterhin ersichtlich.
Neben den erheblichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ist der wissenschaftliche Nährwert der RLH2021 ausgesprochen überschaubar, wurden doch für sehr viele Arten nicht einmal mehr hessenweite Brutbestandszahlen erhoben und abgeschätzt, sondern nur noch jeweils "> 6000" angegeben. Das hängt selbstverständlich mit dem Fachkräftemangel bei den unzähligen Vogelschutz-Ortsgruppen und ehrenamtlichen Kartierern zusammen. Es ist bedauerlich, dass die Erhebungen der unzähligen artenschutzrechtlichen Fachbeiträge für Bauprojekte nicht systematisch eingepflegt werden und auch die Integration der diversen Meldeportale nicht gelingt.
Das Werk trägt deutlich die Handschrift von Windkraftlobbyisten, da gerade die klassischen "Verhinderervögel" und Waldbewohner, nebst einiger Offenlandarten überwiegend herabgestuft wurden, so Hohltaube, Graureiher, Schwarzmilan, Sperlings- und Raufußkauz, Eisvogel, Mittelspecht, Schwarzspecht, Baumfalke (bei konstant 500-600 Brutpaaren), Wanderfalke, Neuntöter, Dohle von Ampelbewertung gelb auf grün. Erfreulich ist hingegen, dass mit der Hochstufung von Schwarzstorch, Wespenbussard, Habicht, Schleiereule, Waldohreule, Feldlerche, Waldlaubsänger von gelb auf rot die naturschutzbürokratischen und damit verwaltungsrechtlichen Gegebenheiten den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Die Hochstufung der Stockente von gelb auf rot und von "Vorwarnliste-V" auf "gefährdet-3", der Elster von grün auf rot und des Kuckucks bei konstanter Anzahl Brutpaare von 2000-3000 von "gefährdet-3" auf "stark gefährdet-2" oder des Girlitz von gelb auf rot trotz kostanter Bewertung als "ungefährdet-*" verdeutlichen auch blutigen Laien die Sinnhaftigkeit dieses Werkes.
Was an brauchbaren Zahlen im Erhebungszeitraum vor 2021 noch verbleibt, dürfte teils durch die Vogelgrippe des Winters 2022/2023 obsolet geworden sein. Insbesondere die Arten Sperlingskautz und Raufußkautz weisen ausgesprochene Gradationsjahre auf. Hier sind langfristige jährliche Erhebungen zwingend und eher die örtliche als die zeitliche Beschränkung der Stichprobe sinnvoll. Zudem gibt es "Rotkehlchenjahre" und "Buchfinkenjahre" u.a. im Gefolge der Buchenmastjahre. Ein mathematischer Versuch der Beschreibung solcher Bestands-Oszillationen bei schwankender Nahrungsverfügbarkeit wurde bekanntlich von Lotka und Volterra unternommen. Im Gegensatz zu Sinus-Schwingungen lassen sich mit entsprechenden Funktionen aus dem Lösungsraum der Lotka-Volterra Differentialgleichungssysteme recht scharfe Peaks erzeugen. Zum Verständnis des Systems selbst in solch übersimplifiziertem Zusammenhang müssen Maxima, Minima und Intervalldauern empirisch erfasst werden.
Semmelweis-Reflex im Landwirtschaftsministerium oder etwas mehr Chemie in der Hygiene wagen 26.01.2024
Zur Inaktivierung von AAV-Konstrukten, einem beliebten Werkzeug in der biomedizinischen Forschung, gab die ZKBS im November 2023 eine offensichtlich sachlich falsche Stellungnahme ab, mit Empfehlungen, welche wesentlich von der Handhabung im Ausland abweichen. Glücklicherweise fallen in einer international aufgestellten Wissenschaftsgemeinschaft solche "Alleingänge" nationaler Behörden schnell auf....
Update 07.08.2023
Am 07.08.2023 ereignete sich der nunmehr 11. Unfall mit derartigem unten beschriebenen Mechanismus an einer V44, Baujahr 1997 in Gnoien-Dölitz (Landkreis Rostock). Wie bei den 10 Ereignissen zuvor ließen sich die Rotorblätter nicht mehr verkippen, versagten die Bremsen und der Rotor überdrehte. Als Besonderheit war - offenbar nach Blitzeinschlag - die remote-Verbindung Tage vorher ausgefallen und ein Rotorblatt beschädigt. Vor dem videodukumentierten Sturz stand der Rotor nunmehr ca. 180° verdreht zum Wind, so dass das Rad mit dem Rotor vornüber abknickte.
Verheißungsvolle Umfaller 28.07.2023 A.M.
Bereits am 04.07.2023 war in Gescher-Estern, Landkreis Borken, eine DeWind D4 48/600, Baujahr 1999 in 20-40 m Höhe umgeknickt. Die bei diesem Bautyp noch hydraulische Rotorblattverkippung sei zu langsam oder blockiert, die Rotorbremse zu schwach gewesen und der Rotor habe überdreht. Der WDR und Lokalzeitungen berichtete über drei analoge Pannen beim selben Bautyp, nannten aber Orte und Daten nicht. Diese lassen sich auch nur teilweise der
entnehmen.
Es handelt sich um 2) WP Dubener Platte, Luckau-Duben Landkreis Dahme-Spreewald am 18.09.2019, Bj. 1999; 3) Grischow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 12.12.2016, Bj. 2000; 4) Mühlberg-Koßdorf, Elbe-Elster-Kreis am 10.12.2014, Bj. 1999.
Derselbe Unfalltypus – Überdrehen des Rotors infolge Verschleiß blockierter oder verlangsamter Rotorblattverkippung = Pitch-Antrieb in Kombination mit unterdimensionierter Rotorbremse bei Sturm ereignete sich in Kirtorf, Vogelsbergkreis, am 19.06.2011 an einer DeWind D6; am 03.01.2017 in Neu-Wulmstorf, Landkreis Harburg, an einer Tacke GE1.5, Bj. 2002 und ebenso in Leisnig-Sitten, Landkreis Mittelsachsen, am 27.12.2016, Bj. <2001.
Wohl analog sind Turmbrüche jeweils an einer E40 in Heimbach-Vlatten, Landkreis Düren, am 06.12.2013 und in Döhlen-Großenkneten, Landkreis Oldenburg, am 07.12.2013 zu werten.
Bereits im Zuge der Montage kam es bei einer E126 in Borchen-Etteln, Landkreis Paderborn, am 08.03.2018 zum Überdrehen und Zerfetzen des Rotors, hier war die Bremse noch nicht montiert und die Arretierbolzen vergessen worden. Insgesamt kam es in Deutschland also 10 mal zu Überdrehen des Rotors.
Mit Sicherheit waren lange vor den ersten 9 Unfällen jeweils Unwuchten, Rucken und Knackgeräusche beim Verkippen der Rotorblätter zu hören, von im Verlauf der Monate veränderlichem Charakter und Intensität. Wenn Wartungstechniker vor Ort sind, soll mitunter der berühmte Genie-Effekt eintreten und nur gelegentlich auftretende Störungen sich genau dann nicht äußern. Die Anlagenbetreiber müssten nur einmal die Anwohner fragen, die dort regelmäßig ihre Hunde ausführen. Mitunter sollen Anwohner auch einmal über technisch aussagekräftige Tonaufnahmen verfügen. Aber man weiß ja alles besser als die Anwohnerschaft, die seit Jahrzehnten mit dem Gelände vertraut und tagtäglich vor Ort ist. Altbacken sagt man, wer nicht fragt, bleibt dumm, modern: Crowd-Science mithilfe von Smartphones und lokales Feedback bergen enorme Potentiale, nicht nur beim Monitoring von Tier- und Pflanzenarten oder der Fieberkurve der Nation, sondern auch bei der Überwachung technischer Anlagen.
An beiden Ende 2022 neu aufgestellten Vestas V150 im Linsinger Wald (Gemeinde Frielendorf) waren und sind durchgehend, bereits schon vor Inbetriebnahme am 28.06.2023, in unregelmäßigen mehrminütigen Zeitabständen Knack- bzw. Ruckgeräusche mit Widerhall über den gesamten Turm zu hören. Ob diese den Azimutal- (zur Verdrehung des gesamten Gondel nebst Rotor) oder den Pitch Antrieben zuzuordnen sind, entzieht sich noch hiesiger Kenntnis. Hören wir einmal, wie sie sich entwickeln...
Veranstaltungshinweis:
Freitag 21.04.2023 ab 18h00 Fridericiana Lutherstraße 22 Erdgeschoss, kleiner Saal
Dia-Vortrag Dr. Jochen Tamm
Tierwelt Madagaskars - eine Schaubühne der Evolution
Dr. Jochen Tamm promovierte an der Philipps-Uni Marburg bei Prof. Remmert, einem der Gründerväter der heutigen Ökologie und ebenso Doktorvater des ersten MIO-Vorsitzenden. Danach leitete Dr. Tamm lange Jahre die ONB beim RP Kassel. Die Einrichtung zahlreicher Schutzgebiete Nordhessens, u.a. der Vogelschutzgebiete ist mit Ihm zu verdanken. Seit seinem Ruhestand engagiert er sich in der ökologisch-lepidopterologischen Feldforschung u.a. bei der Inventarisierung der Nachtfalter in Nordhessischen Waldgebieten und in der Naturschutzinitiative e.V..
Donnerstag 23.02.2023
Veranstaltungshinweis - Schlepper-Corso und Kundgebung gegen Baugebiet auf dem Hasenkopf
Am Samstag den 25.02.2023 startet um 10h30 ein Schlepper-Corso am Messeplatz Afföller, welcher durch die Innenstadt zum Hasenkopf fahren wird. Ab 11h30 sei weiteres Kundgebungsprogramm auf dem Hasenkopf vorgesehen. Aufgerufen habe die "BI Hasenkopf" - so unten verlinktem Zeitungsartikel zu entnehmen. Der Hasenkopf ist der Höhenrücken zwischen Ockershausen und Cyriaxweimar, nördlich der Stadtwaldsiedlung (ehemalige Tannenbergkaserne).
Unmittelbarer Anlass sei die Androhung eines Umlegungsverfahrens an die zahlreichen Eigentümer der dortigen Kleinst-Parzellen in Kombination mit einem Kaufangebot von lediglich 42 €/m² durch die Stadtentwicklungsgesellschaft. Bedenkt man, dass vergleichbar attraktive Höhenlagen mit Stadtbusanbindung und Fernblick auf Schloß bzw. Dünsberg in Marbach und Wehrshausen für 300 - 400 €/m² weggehen sind 42 €/m² schon ein verspäteter Karnevals- oder verfrühter Aprilscherz.
MIO e.V. engagiert sich seit Jahren aktiv für den Erhalt der Natur auf dem Hasenkopf, u.a. mit einem Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet, der immerhin schon Früchte trug: Die Ostflange des Hügels Richtung Ockershausen hin soll als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden und wurde im aktuellen Entwurf des Regionalplan Mittelhessen bereits auf "Vorranggebiet Naturschutz" hochgestuft. Das Wohngebiet ist auf dem Hochplateau in leichter Westhanglage geplant.
MIO e.V. unterstützt die Demo vollumfänglich.
Ein großes Danke an die Organisatoren!
Bringt alles auf die Straße, was Räder und Beine hat!
Seid brav zu Euren Mitmenschen und hart gegenüber der Stadt Marburg! Stadtverwaltung und Stadtparlament muß der Unterschied zwischen Volksvertretern und Feudalherren ausbuchstabiert werden! Es ist unser aller Natur und Landschaftsbild. Darüber können Flächeneigentümer nur eingeschränkt entscheiden und sollten die aufgeblasenen Politfatzkes schon gar nicht über unsere Köpfe hinweg entscheiden. Sie haben sich tief ins Böckenförde-Dilemma hineinmanövriert. Man unterschätze nicht die kriminelle Energie der Stadt Marburg bei der Durchsetzung von Bauprojekten gegen den Willen der Vorhabensbetroffenen.
Glaubt nicht den Schwachsinn vom Wohnraummangel!
Der Wohnungsmarkt ist auf dem absteigenden Ast, da möchten einige noch schnell Kasse machen und den Schwarzen Peter dann anderen und der Nachwelt zuschieben. In Zeiten von Homeoffice und Elektrofahrrädern ist es nicht - wie unser Oberbürgermeister gelegentlich insinuiert - unzumutbar, in Dautphetal zu wohnen. Es ist schlicht assozial von der Stadt Marburg gegenüber den umliegenden ländlichen Kommunen, zumal jüngere Einwohner von dort abzuziehen und den Wettbewerb um Wohnattraktivität zu verschärfen. Vielen Dörfern droht ein langsames Siechtum, weil nicht mehr genug Kinder für Kindergarten und Grundschule dort leben, nicht mehr genug Nachfrage für Lebensmittelläden und weiteren Einzelhandel vor Ort ist und auch die kritische Masse für diverse soziale Angebote, Vereine und Veranstaltungen nicht mehr zusammenkommt. Es gibt Leerstand ohne Ende im ländlichen Raum und auch innerhalb "der Mauern von" Marburg. Schließlich muß der vorhandene Wohnraum innerhalb Marburgs schlicht in kleinere Einheiten unterteilt werden. Damit sind aber keine Gewinne für Projektierer und Planungsbüros und keine Provisionen, Schmiergelder und erkenntliche Nachverwendungen für Politiker zu generieren. Mit "Kleinvieh" und Sparsamkeit tanzt sich der Tango Corrupti nicht.
Soziale Gerechtigkeit sollte nicht nur das gedeiliche Miteinander der einzelnen Menschen, sondern auch von städtischem und ländlichem Raum im Blick haben.
Mittwoch 21.12.2022 Stellungnahme zum WP-Hopfenberg
Ein kleiner vorweihnachtlicher Schmaus war die Offenlegung zum WP-Hopfenberg.
In den Antragsunterlagen waren die Kompensationsbilanzen für die Bauplätze bereits schon rechnerisch falsch.
Die beauftragten Vogelkundler stellten zwar fest, dass sich die Luftraumnutzung der örtlichen Rotmilane über den Anlagenstandorten zentrierte.
Sie hielten aber selbst einen Standort innerhalb der 500 m-Radien um gleich drei Rotmilanbruthorste für unbedenklich, sofern durch Abschaltungen 60% der Flüge abgedeckt werden könnten. Selbst nach neuem außerordentlich windkraftfreundlichem Recht (seit 01.08.2022
§ 45b BNatSchG) ist per Legaldefinition bereits in der 500 m-Tabuzone um nur einen Rotmilanhorst ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko und damit ein Verbotstatbestand gegeben, das sich weder durch Raumnutzungsanalysen widerlegen, noch durch Schutzmaßnahmen unter die Signifikanzschwelle drücken läßt.
Hier zeigte sich einmal mehr der Hang des einschlägigen Milieu juste zum permanenten Aufstand gegen die Grundrechenarten. Zu nennen sind hier windige Projektierer, gekaufte Gutachter, korrupte Kommunalpolitiker auf der Seite derjenigen, die Geld bewegen. Dazu kommt die ideologische Begleitverbrämung durch brotlose Geistes- und Geschwätzwissenschaftler, Kommunikations- und Werbefuzzis, welche sich schlicht nur aufplustern wollen.
Es ist possierlich, zu sehen, wie die wie Mäuse im Kubik springen, wenn harte Mathematik und harte Naturwissenschaften tief in deren Lügengebäude eindringen, gleich dem Schnabel eines Rotmilans, welcher sich wonnevoll tief in das Fleisch der Beute eingräbt.
Wie die Klauen eines Habichts die Beute immer fester zerdrücken und es knackt, wenn ein Knochen nach dem anderem bricht,
so werden - allein durch die Unerbittlichkeit der Naturgesetzmäßigkeiten - die Feinde gebrochen, die unsere hinreißend schöne Märchenlandschaft verhunzen, unsere Wohnidylle verlärmen und vermassen, unsere Natur zerstören, sich unser hart erarbeitetes Geld in die Taschen stopfen, uns permanent für dumm verkaufen und belügen, sich neuerdings noch im Kriegstrompeten überbieten - die Trickser, Blender und Intriganten.
Veranstaltungshinweis
Am Samstag den 08.10.2022 ab 9h30 (bei gutem Wetter erfahrungsgemäß bis 17h) wird der Zugvogelbeobachtungstag auf dem Altenberg westlich von Lollar-Odenhausen (UTM32 E477960 N5613155) gemeinsam von MIO e.V. und der NABU-Ortsgruppe ausgerichtet.
Es handelt sich um den jährlichen Höhepunkt der Zugvogelbeobachtung im Marburg-Gießener Land. Anfahrt über die Altenbergstraße, welche in der Ortsmitte Odenhausen in westlicher Richtung von der Hauptstraße abzweigt, von Friedelhausen kommend am Rechtsknick der Hauptstraße weiter geradeaus und 1,2 km.
Mittwoch 05.10.202
Kommentar zur Bürgermeisterstichwahl am 09.10.2022 im Weimar (Lahn) von Andreas Matusch, Marburg-Marbach
Die Themen, auf die es in Weimar (Lahn) ankommt, und die massive Wertminderung der eigenen Häuser und der Wohn- und Lebensqualität bringen sind:
1. unzureichender Hochwasserschutz:
- Deiche in Argenstein und Roth ein Meter unter Jahrhunderthochwassermarke /
- Risiko Kiesgrube: Gefahr eines sich fortpflanzenden Böschungsrutsches (wie am 15.07.2021 in Erftstadt-Blessem) bei Eindringen von Hochwasser mit unzähligen scheunentorweiten Lücken im Wall, zu steilen Böschungen und instabiler Anschüttung Richtung Wenkbach
- Wehre werden nicht gewartet / sind zugewachsen oder verklemmt (auch schon die nagelneuen an der Zeiteninsel Argenstein)
- Bachunterführungen wie Walgerbach am Bahnhof Niederwalgern oder Allna in den drei Röhren unter der Verbindung Nordteil-Südteil Kieswerk sind zugewachsen bzw. verklaust
- Die Fläche zwischen Lahn und B3a östlich Roth muss als Ausweichraum geöffnet werden, der Lahndeich in diesem Bereich zurückverlagert werden
- keine strukturierte Organisation des Hochwasserschutzes mit klaren Verantwortlichkeiten und Dienstplänen für jede einzelne Schutzanlage. Die Anlagen müssen bedient und prognoseinduziert intelligent mit exaktem timing gefahren werden. Das Ohmrückhaltebecken wird gar nichts bringen, wenn massive Sturzregen (wie am 14.07.2021 in der Eifel) über dem Einzugsgebiet von oberer Lahn und Wetschaft niedergehen.
2. Logistikzentren im Überschwemmungsgebiet Wenkbach-Süd: mehr Schwerlastverkehr und auch zweite Halle droht
3. Gewerbe- und Baugebiete
4. Windräder über Wolfshausen
1.-4. sind massiv gegen den Willen und die Interessen der Bevölkerung.
Bezeichnenderweise erwähnte keiner der Kandidaten in seinen Werbematerialien hierzu ein Wort.
Man wird auch nach der Wahl sehr intensiv an diesen Inhalten dranbleiben müssen. Wir von MIO e.V. setzen uns mit der ornithologischen Betreuung des VSG-Lahntal mitten in Weimar und den Ortsgruppen Wenkbach-Niederwalgern und Wolfshausen jeden Tag für diese Belange ein.
Mit den besten Wünschen für einen milden Winter.
Montag 03.10.2022
Fotodokumentation Wespenbussard 2020 - 2022 im Windkraftvoranggebiet HR32 im Wald westlich Frielendorf Linsingen
Es gelangen eine Reihe von Aufnahmen - sämtlich unmittelbar aus dem Waldgebiet heraus, in welchem 2 WEA in Bau und weitere 9 geplant sind - von Fotopunkten dicht zwischen den Anlagenstandorten. Die Abstände zur nächstgelegenen Anlage betrugen jeweils von Fotopunkt
A 155 m, B 754 m, C 605 m, D 267 m, E 126 m, F 690 m, G 712 m, H 261 m, J 133 m, K300 m, L 250 m, M 868 m und N 200 m.
Mittwoch 02.03.2022
Mit einem klaren Bekenntnis für eine scharfe harte Niedriginzidenzstrategie nach asiatischem Vorbild und dem wissenschaftlichen Interesse an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gezollt wird nebenstehende Klageschrift gegen die Verkürzung des Genesenenstatus, welche unter Anleitung eines zum Richteramt befähigten Menschen entstand, einer angesprochenen Fachöffentlichkeit unterbreitet. Bei der ausgesprochen dürftigen Restwirksamkeit der derzeit verfügbaren Impfstoffe auf die Weiterverbreitung der derzeit zirkulierenden Varianten wird die Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung sequenzangepasster Impfstoffe für zweckdienlicher gehalten und im übrigen gleiche - durchaus strenge - Regeln für alle. Dem steht nicht entgegen, dass zumal ältere Menschen weiterhin in puncto Krankheitsschwere und postinfektiöse Komplikationen enorm von einer Immunisierung profitieren, wobei zwei Dosen das Todesrisiko etwa um den Faktor 2,5, drei Dosen um den Faktor 20 absenken. "Nudging" oder franz. "embèter" ist keine geeignete Methode, gesellschaftliche Spielregeln zu vermitteln.
Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung VG Gießen 10 L 271/22. GI vom 25.02.2022, online unter https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002461. Hier wird die Verpflichtungsklage als statthafte Klageart angesehen.
In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Im Grunde müssen nur die jeweiligen persönlichen Daten in das Muster eingefügt werden. In Vorgängerfällen wurden nur 250€ Gerichtskosten berechnet, welche die Gegenseite trägt, falls das Verfahren gewonnen wird, wie in bislang ca. 90% der Fälle. Ein Kostenrisiko für Anwälte der Gegenseite besteht nicht, da sich die Landkreise und Städte in der Regel selbst verteidigen. Eine Klage macht derzeit nur Sinn zwischen ca. Tag 70 und Tag 140 nach erster positiver PCR und nur, solange die Rechtslage auf Stand Ende Februar 2022 verbleibt, bzw. weiterhin Benachteiligungen ungeimpfter Genesener vorsieht.
Dienstag 01.03.2022
Die Abgabe von Stellungnahmen zum offengelegten Entwurf des Regionalplan Mittelhessen 2022 wird ausdrücklich angeregt.
Vorschläge aus der MIO-Ortsgruppe Wenkbach-Niederwalgern
Frist noch bis 25.03.2022 (abweichend vom Flyer lt. amtlicher Bekanntmachung Nr. 1236 Seiten 1704/1705 im Staatsanzeiger Hessen 52/2021)
Projektierer nehmen die schiere Anzahl abgegebener Stellungnahmen als erste Abschätzung für das Widerstandspotential vor Ort her. Daher wird allein schon zum Aufbau einer glaubwürdigen Abschreckungskulisse die Abgabe möglichst vieler Einzelstellungnahmen anstelle von Sammelstellungnahmen möglichst direkt in das elektronische Portal empfohlen.
Wir sind das Investitionsrisiko!
Mittwoch 02.02.2022
Omikron BA.2 - eine Woche verlängerter Ferien war noch nie so gut investiert wie jetzt.
Kennparameter - umfängliche wissenschaftliche Presseschau - mit eingestreuter Manöverkritik von 2 Jahren Looser-Strategie bei der Seuchenbekämpfung, Wortprotokolle jetzt schon historischer Verlautbarungen - Berechnungen und Zusammenhänge.
Dienstag 11.01.2022
Bürgerbegehren gegen vierte hauptamtliche Magistratsstelle
Endlich gibt es den heißbegehrten Link und die heißbegehrte Unterschriftenliste.
Bitte an der angegebenen Adresse (in MR-Wehrshausen) in den Briefkasten einwerfen.
Da es sich um ein kassatorisches Bürgerbegehren (auf Aufhebung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung) handelt, läuft nach § 8b HGO eine 8-Wochenfrist, nur noch bis Samstag 15.01.2022.
Endlich mal wieder Gelegenheit zum Draufprügeln. Die Quittung ausstellen, für all die Umwelt-, Bau- und Verkehrssünden der letzten Jahre. Für die Verhunzung unserer wunderschönen Stadt und unserer Natur. Für sträflich vernachlässigten Vogelschutz und Artenschutz. Und das kostenlos, voll legal und voll demokratisch.
Ja, ständig kommen sie einem mit Demokratie, als die sie ihre Abzocke salbungsvoll verbrämen, die Politvögel der Parteien. Und wenn dann einmal einige Bürger richtig Demokratie machen, die andere Hälfte von Art 20 II GG einfordern, nicht nur Wahlen, sondern auch Abstimmungen über Sachthemen, dann quietschen sie nur noch und springen im Quadrat. Allein für den Unterhaltungswert dieses possierlichen Schauspiels lohnt es sich schon.
Es ist umso dreister, als die Stadt schon einmal versucht hatte, den Magistrat -ihr Verwaltungsgremium - um eine vierte hauptamtliche Stelle aufzublähen, was im Bürgerentscheid vom 21.09.1997 mit 87% der Stimmen vereitelt wurde. Leider ist ein Bürgerentscheid nur 3 Jahre gültig, so dass der Denkzettel - hoffentlich auch mit ihrer Unterschrift - nunmehr erneuert werden muss.
MIO e. V. ist stolz darauf, mindestens eine der unermüdlichen Kämpferinnen für Demokratie und Bürgerrechte hinter dem Bürgerbegehren zu seinen Mitgliedern zählen zu können!
Dienstag 04.01.2022
Einige aktuelle Daten und Abwägungen zur Corona-Impfung mit u.a.
- neuste Schätzungen zur Effektivität der Impfstoffe gegen Omikron aus UK,
- Erkenntnisse zur 3. Dosis, Biontech versus Moderna, 3 Monate versus 6 Monate
- Versuch einer quantitativen Nutzen- Risiko-Abwägung.
Eigennutz und Fremdnutz multipliziren sich !
- hierarchische Pyramide der Schutzmaßnahmen gegen Noxen des NIOSH
Donnerstag 18.11.2021
Pandemie des abgelaufenen Impfschutzes bei unvollständiger Grundimmunisierung
Impfschutz von 2 Dosen nach 4 Monaten löchrig und nach 7-8 Monaten nahezu verpufft.
Drittelgesellschaft je ein Drittel ungeimpft, mit aktuellem und mit abgelaufenem Impfschutz.
(Von Dr. med. Andreas Matusch, Marburg-Marbach 18.11.2021 – Arbeitsversion 1.1)