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DM164974_20200509172300 • 4. Oktober 2020

Sonntag 04.10.2020

Große Heidelibelle Sympetrum striolatum bei Niederasphe 12.09.2020 P. Schmack
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Pressemitteilung 04.10.2020
Klage gegen Beseitigungsanordnung für Baumhäuser im Herrenwald und Dannen-röder Forst
Als erster Naturschutzverband und erste Person überhaupt haben heute MIO e.V. und dessen Geschäftsführer Dr. A. Matusch persönlich einen Rechtsbehelf gegen jene Teile der Allgemeinverfügungen der Landkreise Marburg-Biedenkopf (MR) und Vogelsberg (VB) eingelegt, welche die vollständige Beseitigung von Baumhäusern, Plattformen etc. innerhalb des Zeitraumes vom 25.09 – 29.09 anordneten.
Die Kernpunkte der Nichtigkeitsfeststellungsklage sind
1.    die tatsächliche Undurchführbarkeit innerhalb der sofort anlaufenden 5-Tagesfrist
2.    Es sind unter derselben Anschrift „An jede Person im Herrenwald bzw. im Dannenröder Forst“ unterschiedliche Verfügungen vermengt, welche unterschiedliche Adressaten betreffen. Bau- und Betretungsverbot sind orts- und sachgebunden und betreffen jedermann. Zu aktivem Tun (Rückbau, Abriss, Entsorgung) indes können nur die Verursacher bzw. möglicherweise die Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Pflicht genommen werden. MR hingegen erläutert: „Die Erbauer*innen und Nutzer*innen der Plattformen und Baumhäuser bzw. Personen, die die Nutzung dieser Anlagen… im…Trassenbereich beabsichtigen, sind als Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortliche…die richtigen Adressaten…“. Dies beträfe auch Personen, die einen Aufenthalt auf den Baumhäusern etwa für August 2021 geplant haben und käme einer öffentlichen Dienstleistungspflicht bzw. Zwangsarbeit gleich, was Art 12 II, III GG verbieten. 
3.    Als Hauptzweck der Allgemeinverfügungen werden Unterbindung und Minimierung von Absturz- und Brandgefahr angegeben. Dem läuft die Verpflichtung zu Rückbauarbeiten in schwindelnder Höhe fundamental entgegen, da diese immer deutlich gefährlicher sein werden als der schlichte Aufenthalt in den Baumhäusern bzw. Plattformen. Die Argumen-tation mit der Waldbrandgefahr gerade am Ende der Waldbrandsaison und zumal nach dem ergiebigen Regen der letzten Tage ist unglaubwürdig.
4.    Die Zuständigkeit der Bauaufsicht ist offensichtlich konstruiert und vorgeschoben. Der reguläre Weg gegen unerwünschte Fremdeinwirkungen auf Grundstücke sind der Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) und die Befugnisse (§ 903) des Grundstücks-eigentümers. Zelten im Wald ist nach § 15 V 2 Nr. 3 HessWaldG nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Aufgrund dieser Alternativwege kann eine Beseitigungsanord-nung auch nicht bauaufsichtlich auf § 82 HBO gestützt werden.
5.    Die Androhung einer Ersatzvornahme ohne vorläufige Kostenveranschlagung ist unzulässig
Dauerparkern auf dem Aldi-Parkplatz kommt auch nicht die Bauaufsicht, sondern das Inkassobüro. Es liegt auf der Hand, dass der reguläre zivilrechtliche Weg zur Durchsetzung der Eigentümer- und Besitzerechte nicht gewählt wurde, weil dann die Eigentums- und Besitzverhältnisse und die Verträge zur öffentlich-privaten Partnerschaft auf den Tisch müssten. Das Debakel um die Autobahnmautverträge lässt befürchten, dass erneut allerlei Tricksereien zulasten des Steuerzahlers zu Tage treten werden. Angesichts der Tatsache, dass die DEGES mit schwerem Gerät unmittelbar zur Rodung und Planierung ansetzt, mutet die Verfügung des Rückbaus der Baumhäuser durch die Adressaten selbst so an, wie das Ansinnen, die Straße mit der Zahnbürste zu putzen, obwohl daneben die Kehrmaschine bereitsteht.  
Gegen das Logistikzentrum Wenkbach, ebenso vorerst ein Schwarzbau, da die wasser-rechtliche Genehmigung zum Bauen im festgelegten Überschwemmungsgebiet fehlte, schritt die Kreisbauaufsicht 2018 übrigens nicht ein. Die Rodung von 2 ha Roteichenwald im Bereich der psychiatrischen Landesklinik (vitos gGmbH) genehmigte sie 2015 ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Ohne diese Vorgeschichte wäre MIO e.V. hier nicht aktiv geworden. Das kommt davon, wenn Kommunalpolitiker hinter dem Rücken der Bürger tricksen und sie für dumm verkaufen. Das ist ein kleiner Teil der Quittung.  
Die Klageschrift ist online verfügbar unter:
https://www.mio-marburg.org/herren--maulbacher-und-dannenr%C3%B6der-wald
https://irp-cdn.multiscreensite.com/69301eb6/files/uploaded/MIO%20e.V.%20Nichtigkeitsfeststellungsklage%20Dannenr%C3%B6der%20Forst%2003.10.2020%20anonym.pdf
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Das Wichtigste von heute, Sonntag, 04.10.2020:

10:14 Uhr: ParAllna bei Roth (Aufweitungsfläche):
28 Nilgänse,
2 Rostgänse,
34 Kiebitze,
7 dj. Alpenstrandläufer,
mind. 50 Wiesenpieper,
35 Bachstelzen.

10:20 Uhr: 11 Rotmilane sehr niedrig über Niederweimar dz SW.

Zugvogelerfassung an den Martinsweihern bei Niederwalgern von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr MESZ bei zunächst lückiger Bewölkung, später starker Bewölkung und zeitweise Regen, mäßigem bis frischem SO-Wind und 10 Grad C.
Rotmilan 38,
Mäusebussard 4,
Sperber 3,
Turmfalke 6,
Ringeltaube 23,
Hohltaube 11,
Feldlerche 603,
Heidelerche 49,
Mehlschwalbe 57,
Rauchschwalbe 354,
Wiesenpieper 92,
Bachstelze 36,
Singdrossel 83,
Rotdrossel 49,
Wacholderdrossel 46,
Star 755,
Feldsperling 48,
Buchfink 889,
Bluthänfling 120,
Rohrammer 9.
20 Arten/248 Nachweise/3.275 Individuen (2.183,3 Ind./Std.).

12:32 Uhr: Lothar Nau: Schröcker Feld 1wf. MERLIN.

Zugvogelerfassung an den Martinsweihern bei Niederwalgern von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr MESZ bei zeiweiligem Sonnenschein und wechselnder Bewölkung frischem bis in Böen sehr frischem mäß SSO-Wind und 14 Grad C.
Kormoran 33,
Rotmilan 196,
SCHWARZMILAN 2,
Rohrweihe 1 dj. (15.19 Uhr),
Mäusebussard 79,
Sperber 7,
Turmfalke 12,
WANDERFALKE 2,
MERLIN 1 (15.41 Uhr),
Ringeltaube 63,
Hohltaube 7,
Feldlerche 294,
Mehlschwalbe 391,
Rauchschwalbe 719,
Uferschwalbe 18,
Wiesenpieper 113,
Bachstelze 29,
Star 1.378,
Buchfink 377,
Bluthänfling 56,
Goldammer 35,
Rohrammer 23.
22 Arten/248 Nachweise/3.836 Individuen (1.534,4 Ind./Std.).

Viele Grüße

Sven Portig & Martin Kraft
von DM164974_20200509172300 9. März 2025
Samstag 08.03.2025 (Weltfrauentag)
von DM164974_20200509172300 8. März 2025
Freitag 07.03.2025
von DM164974_20200509172300 7. März 2025
Donnerstag 06.03.2025
von DM164974_20200509172300 6. März 2025
Mittwoch 05.03.2025
von DM164974_20200509172300 5. März 2025
Dienstag 04.03.2025
von DM164974_20200509172300 5. März 2025
Montag (Rosenmontag) 03.03.2025
von DM164974_20200509172300 2. März 2025
Sonntag 02.03.2025
von DM164974_20200509172300 1. März 2025
Samstag 01.03.2025
von DM164974_20200509172300 1. März 2025
Freitag 28.02.2025
von DM164974_20200509172300 28. Februar 2025
Donnerstag 27.02.2025
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